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XSchubbeX

Kann man sich auch schon verloben wenn man noch Minderjährig ist?


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ANTWORTEN (10)
27.11.2011, 10:18 Uhr
 
Yasser

Nur wenn die Eltern das befürworten.

Ansonsten ab 18.

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27.11.2011, 10:23 Uhr
 
antwortomat

Wenn Du es für Dich behälst...

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27.11.2011, 12:02 Uhr
 
Skorti

Für Leute, die das Wort Wikipedia unfallfrei in Eingabezeile ihres Browsers eingeben können, steht dort unter Verlobung: "Auch Minderjährige, die die personenrechtlichen Folgen ihres Handelns einsehen können, sind berechtigt, das Versprechen abzugeben." Keine Zustimmung von Erwachsenen erforderlich. Da die Erfüllung einer Verlobung nicht eingeklagt werden kann und es auch keine Rechtsfolgen bei der Auflösung mehr gibt, wäre das ja auch nicht erforderlich.

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27.11.2011, 12:51 Uhr
 
bh_roth

Ich bin der Meinung, dass eine Verlobung möglich ist. Die Verlobung hat inzwischen keine rechtliche Bedeutung mehr. Sie ist - zumindest hier in Deutschland - nicht mehr als ein Versprechen sich irgendwann einmal fest zu binden

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28.11.2011, 12:09 Uhr
 
Franhreibe...

Eine Verlobung ist kein rechtskräftiger Vertrag. Es ist nur das Versprechen sich irgendwann einmal zu verheiraten. Da der Staat sich für Verlobungen nicht interessiert, ist es auch egal, wie alt man ist, wenn man dieses Versprechen eingeht. Theoretisch könnten sogar Kinder eine Verlobung feiern.

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28.11.2011, 12:21 Uhr
 
Yasser

§ 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt von dem Verlöbnis

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29.11.2011, 14:31 Uhr
 
Mi Brandt

Klar geht das. Es ist ja "kein bindender Vertrag". Früher sah das ein wenig anders aus. Aber heutezutage verlobt sich doch jeder zweite und soweit ich weiß auch viele Jugendliche. Im Endeffekt heiraten aber meine Wissens davon nur 20 %. Also kannst du so oft verlobt sein wie du magst, nur heirate hinterher die große Liebe. ;-)

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29.11.2011, 15:16 Uhr
 
Alex64

@Mi Brandt

Dass du dich da mal nicht täuschst...

Eine Verlobung IST ein Vertrag nach bürgerlichem Recht, und es können z.B aus einer "Auflösung" durchaus Verpflichtungen für den Auflösenden entstehen (siehe die Antwort von Yasser), ebenso wie während der Verlobungszeit z:B. eine gegenseitige Garantenpflicht besteht (was wiederum strafrechtliche Auswirkungen haben kann).

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14.12.2011, 07:05 Uhr
 
Kilian O-P...

Minderjährige, die sich über die Bedeutung eines Verlöbnisses im Klaren sind, dürfen sich dieses "Eheversprechen" geben. Allerdings hat es ohnehin keine wirklich gesetzliche Grundlage und ist meiner Meinung nach aus heutiger Sicht völlig überholt und altmodisch!

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14.12.2011, 07:54 Uhr
 
Alex64

Wieviel deine "eigene Meinung" tatsächlich wert ist hättest du vorab oben nachlesen können....

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