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TravisBick...

Wenn die Wahlbeteiligung bei einer Bundestagswahl unter 50 Prozent liegt, gibt es dann Neuwahlen?

Bei meiner Frage wird ein Szenario angenommen, von dem wir möglicherweise gar nicht mehr so weit entfernt sind. Wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung Nichtwähler wären, was passiert dann? Da müsste man doch wohl von Neuwahlen ausgehen? Welche Automatismen gibt es laut Verfassung?


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ANTWORTEN (4)
22.06.2010, 08:49 Uhr
 
brokatjacke

Es gibt in Deutschland keine Mindestwahlbeteiligung, d. h. es gibt keine Grenze an absoluten Stimmen, unter der die Wahl ungültig wäre. Angenommen nur Du würdest zur Wahl gehen und die Partei der Bibeltreuen Christen wählen, dann würden auch nur die im Bundestag sitzen. Nicht auszudenken!

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25.06.2010, 08:32 Uhr
 
Tucan

Das ist ja der Witz an unserem Wahlsystem:

Von 100 Wahlberechtigten gehen 50 zur Wahl, davon wählen 26 die Gurkenpartei und diese hat damit die absolute Mehrheit.

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13.10.2010, 18:18 Uhr
 
KHDecker

Nein, es gibt kein sogenanntes Quorum. Alle Nichtwähler, die sich nach der Wahl aufregen, wenn die nach ihrer Ansicht falsche Partei an der Macht ist, sollten sich erst selbst in den Arsch treten!

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20.01.2011, 09:43 Uhr
 
Willowtree

Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html

oder noch genauer: ab Artikel 38 Absatz 1 GG: "(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (...)".

Daraus folgt: jeder Wahlberechtigte ist frei in der Entscheidung, OB und WEN er wählt.

Wer nicht zur Wahl geht, darf sich nicht beschweren - wer nicht die für ihn richtigen Vertreter wählt, wählt durch sein Nichtstun automatisch die Falschen. Wer also nicht dazu beiträgt, muss sich mit dem Ergebnis abfinden, das er durch seine fehlende Stimmabgabe indirekt unterstützt hat.

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