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Justus Werner

Worin besteht der Unterschied zwischen Rechte und Gesetze? Bei Verstoß ist doch beides strafwidrig,oder?


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ANTWORTEN (6)
15.09.2011, 15:08 Uhr
 
Bad_Cat_No1

Das kommt darauf an, was Du meinst: Nur Strafrecht oder das gesamte Rechtssystem. Strafbewährt sind die Paragrafen des StGB bzw. seiner Nebengesetze (z.B. Betäubungsmittelgesetz und etwa 40 weitere) - dies sind in der Tat alles Gesetze. Man sich jedoch auch auf vorhandene Rechte berufen - sowohl im Strafrecht, als auch außerhalb dieser Normen. Am bekanntesten ist hier wohl der Zweifelsgrundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Hierbei handelt es sich um (nicht geschriebenes) Gewohnheitsrecht. Dennoch ist der Richter gezwungen, es anzuwenden. Auch die Normen der Strafprozessordnung wirken in jedem Fall - sie sind jedoch keine Gesetze im eigentlichen Sinne (wie aus der Bezeichnung StrafprozessORDNUNG hervorgeht; Gesetzestexte tragen immer die Bezeichnung "G" - StrafGESETZbuch, Bürgerliches GESETZbuch etc.). Der Unterschied ergibt sich aus dem Gesetzgebungsverfahren: Gesetze muss der Bundestag beschließen, Verordnungen und Satzungen können von der Bundes-/Landesregierung erlassen werden.

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15.09.2011, 15:26 Uhr
 
Alex64

Alter Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge ...

Wo ansetzen? Irgendwie sieht die Frage nach mangelnden Grund- und Deutschkenntnissen aus....

"Rechte" hat - mehr oder weniger - jeder einzelne, jede natürliche und jede juristische Person.

Gesetze sind eigentlich allgemeingültige Regelungen für eine unbestimmte Vielzahl von Einzelfällen und deshalb mehr oder weniger allgemein gehalten und - angeandt auf den Einzelfall - auslegungsbedürftig.

Und "strafwidrig" bedeutet wohl in diesem Fall "mit Strafe bewehrt"??

Nicht grundsätzlich, aber meist mit Sanktionen bedroht ...

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15.09.2011, 15:34 Uhr
 
Alex64

Mit Verlaub - "Gesetze muss der Bundestag beschließen" ist Schwachsinn.

Bei der Strafprozessordnung handelt es sich natürlich um ein Gesetz, das den formalen Teil des Strafrechts (im Vgl. zum StGB für den materiellen Teil) abdeckt.

Und definiert ist ein Gesetz so:

"Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist."

MannMannMann...

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18.09.2011, 17:20 Uhr
 
Dierner23

Ein Recht ist meist etwas, das dir zusteht. Ein Gesetz regelt die Verbote. Wenn du gegen ein Recht verstößt gibt es daher immer einen GEschädigten, der dir zivilrechtlich einen Prozess anhängen kann. Verstößt du gegen ein Gesetz ist es meist der Staatsanwalt, der die Anklage übernimmt.

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18.09.2011, 17:34 Uhr
 
Ingenius

Besser als Bad_Cat_No1 hätte es niemand verdeutlichen können. Schon die Redewendung „Nach Recht und Gesetz“ impliziert doch, dass das zweierlei Dinge sind, Recht und Gesetz. Wer Recht hat, bekommt dieses nicht immer vor Gericht, da ist nämlich das Gesetz vor.

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21.09.2011, 16:15 Uhr
 
HerrSommer...

Einfach ausgedrückt: Mit dem Recht verbindet sich ein Anspruch, den man hat, z. B. das Recht auf Meinungsfreiheit. Ich habe das Recht, mich frei zu äußern, aber nicht die Pflicht. Hinter einem Gesetz steht eine Vorschrift bzw. eine Anordnung, also ein verpflichtender Verhaltenscodex. Ich bin z. B. verpflichtet, mich an die Straßenverkehrgesetze bzw. -ordnung zu halten.

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