Lebensumstände können sich blitzschnell ändern. Um dann nicht den Überblick zu verlieren und um Ihre finanziellen Verhältnisse bis zu Ihrem Tod zu planen, lohnt das Anlegen eines Vermögensverzeichnisses.
Um Streitigkeiten um finanzielle Ansprüche nach Ihrem Tod zu vermeiden, sollte für jeden Ehepartner ein Vermögensverzeichnis für die Vermögenswerte, die bei Eingehen der Ehe schon vorhanden waren, und die, die während der Ehe erworben wurden, angelegt werden. Die einzelnen Gegenstände sollten Sie möglichst nach den verschiedenen Vermögensarten erfassen.
Beachten Sie auch, dass sich der Wert Ihres Gesamtvermögens und der Wert einzelner Vermögensgegenstände noch ändern kann. Autos verlieren an Wert, Aktien und Anleihen können schnell wertlos sein. Halten Sie Ihr Vermögensverzeichnis deswegen aktuell. Zu Ihrer Vermögensübersicht gehören auch derzeitige und künftige Verbindlichkeiten, wie Ratenzahlungen für Neuanschaffungen oder bestehende Dispokredite.
Berücksichtigen Sie unbedingt Ihre laufenden Kosten (z.B. Miete, Kfz-Kosten, Urlaub). Kalkulieren Sie auch Mieterhöhungen mit ein. Achten Sie darauf, dass Sie ein finanzielles Polster für nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Krankheit, Diebstahl) haben.
Wenn Sie in Fonds investiert haben, prüfen Sie nach, ob Ihre Wertpapiere entsprechend werthaltig sind. Wann Ihr Ruhestand ansteht und in welcher Höhe Sie eine Rente oder Pension zu erwarten haben, ob Sie im Alter versorgt sind oder mit Aufwendungen für Pflegeleistungen rechnen müssen und ob Sie Erbschaftsansprüche zu erwarten haben.