Prüfen Sie, ob und inwieweit Sie bereits rechtlich wirksame Verfügungen getroffen haben und ob Sie in der Vergangenheit bereits Vermögenswerte an einzelne Familienangehörige übertragen haben.
Wenn Sie schon ein Einzeltestament errichtet haben, hindert es Sie nicht daran, andere Verfügungen zu treffen. Sie können jederzeit das Testament widerrufen oder ändern. Wenn Sie dagegen mit Ihrem Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet haben, können Sie nicht ohne Weiteres andere Verfügungen treffen.
Habeb Sie längerfristige Verträge über Ihr Vermögen abgeschlossen (z. B. Mietverträge, Pachtverträge), sollten Sie unbedingt prüfen, ob es sinnvoll ist, sich schon zu Lebzeiten von diesen Vermögenswerten zu trennen.