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9. Februar 2010, 12:52 Uhr

Regierung will bei Kindern nachbessern

Die Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden. So will es das Verfassungsgericht. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen stellt klar: Vor allem für bedürftige Kinder soll mehr getan werden.

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Nach dem Urteil: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will bedürftige Kinder stärker fördern© Winfried Rothermel/APN

Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Arbeitsministerin Ursula von der Leyen höhere Leistungen für die Bildung bedürftiger Kinder in Aussicht gestellt. Die CDU-Politikerin ließ am Dienstag in Karlsruhe aber offen, ob dazu die Regelsätze angehoben oder Sachleistungen angeboten werden. Klar sei aber, dass etwas für die Bildungschancen der Kinder von Hartz-IV-Empfängern getan werden müsse, betonte von der Leyen. Dies dürfe auch nicht an den Haushaltsproblemen des Bundes scheitern.

Trotz der Niederlage des Bundes begrüßte von der Leyen das Karlsruher Urteil ausdrücklich, das eine Neuberechnung der Regelsätze sowohl für Kinder als auch für Erwachsene fordert. Die Ministerin sprach von einem "guten und wichtigen Tag für die Kinder". Sie erklärte, es sei wichtig, dass auch Kinder von Hartz-IV-Empfängern Taschenrechner, Füller und Schreibblock hätten, um in der Schule mithalten zu können. Jetzt müsse man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistungen finden. So sei denkbar, den Kindern einen Schulranzen oder Füller zur Verfügung zu stellen, statt den Eltern Geld dafür zu geben.

Von der Leyen sagte, die Verfassungsrichter hätten die Grundlage der Berechnung für das Arbeitslosengeld II bestätigt, aber die Abschläge daran in Frage gestellt, wie sie vor allem für Kinder üblich sind. Sie habe bereits eine Expertengruppe in ihrem Ministerium eingesetzt, die jetzt mit Hochdruck daran arbeiten werde, die erforderlichen Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen.

Regelsätze nicht "offensichtlich unzureichend"

Familienministerin Kristina Köhler (CDU) erklärte derweil, die notwendigen Änderungen zum Existenzminimum für Kinder dürften nicht nur auf Familien verengt werden, die auf Unterstützung angewiesen seien. "Wir müssen auch die Familien im Blick behalten, die Monat für Monat ohne staatliche Transferleistungen selbst über die Runden kommen", sagte sie. Auch deren Kinder brauchten Unterstützung etwa in Form von Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerlichen Regelungen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstagvormittag geurteilt, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnet werden müssen. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Verfassung. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, so Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend".

Darauf verweist nun auch der haushaltspolitische Sprecher der Union, Norbert Barthle. Daher müsste die vom Verfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Sätze nicht zwangsläufig zu Mehrbelastungen für den Haushalt führen. "Ob das unterm Strich mehr sein muss, das ist für mich noch nicht ausgemacht", so Barthle. Weniger werde es wahrscheinlich nicht, es müsse aber auch nicht exorbitant mehr werden.

FDP glaubt an "überschaubare Folgen"

Die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger geht ebenfalls von "überschaubaren Folgen" aus. Andere Projekte der FDP wie weitere Steuerentlastungen würden dadurch nicht gefährdet und sollten möglichst bis Anfang 2011 umgesetzt werden

Deutlich anders positionierten sich Sozialverbände und die Opposition. Das Urteil führe "zwangsläufig zu deutlich höheren Regelsätzen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider. Nach Berechnungen des Verbandes müssten die Regelsätze je nach Altersgruppe um bis zu 20 Prozent angehoben werden. Das Kinderhilfswerk Unicef ergänzte, der Richterspruch weise "den richtigen Weg für einen wirksameren Kampf gegen Kinderarmut".

Die Grünen-Fraktion beschloss nach dem Richterspruch einen Antrag für den Bundestag, als Sofortmaßnahme den Regelsatz von 359 auf 420 Euro im Monat anzuheben. Für die SPD ist auch die Mindestlohn-Debatte neu eröffnet. Es könne nicht sein, dass jemand ohne Arbeit mehr Geld bekommt als jemand, der den ganzen Tag einer Arbeit nachgeht, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann.

Die Linkspartei bezeichnete das Urteil als "schallende Ohrfeige" für die Regierung. Der rechtspolitische Sprecher der Linken, Wolfgang Neskovic, forderte in Berlin, die schwarz-gelbe Koalition dürfe nun vor steigenden Kosten nicht zurückschrecken. Die Entscheidung aus Karlsruhe komme jedoch viel zu spät, kritisierte er. Die "verfassungswidrigen Sozialgesetze" hätten bereits "eine Schneise des Elends in Millionen Haushalten hinterlassen".

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DPA/APN
 
 
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