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20. Oktober 2009, 17:59 Uhr

359 Euro, grob geschätzt

Das Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an den Hartz-IV-Sätzen und deren Berechnung. Die kommende Regierung könnte deshalb gezwungen sein, das Verfahren komplett zu reformieren. Von Beate Flemming

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Ein zehn Jahre altes Mädchen steht in abgetragener Kleidung ohne Schuhe in einem Hinterhof in Hamburg© Christian Hager/DPA

Nachdem es in den vergangenen Monaten - Stichwort Finanzkrise - in der öffentlichen Debatte um Millionen, Milliarden oder sogar Billionen ging, ist diese - quasi im Sturzflug durch einen knallblauen Karlsruher Himmel - an diesem Novembermittwoch ganz unten angekommen.

Vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ging es den ganzen Tag um 359 Euro. Das ist der Hartz-IV-Regelsatz, den der Staat einem alleinstehenden Erwachsenen zahlt. Kann man davon leben? Und wie sieht dieses Leben aus? Und warum gerade 359 Euro? Fünf Millionen erwerbsfähige Erwachsene bekommen Hartz IV, dazu noch einmal 1,7 Millionen Kinder das so genannte Sozialgeld vom Staat: 40, 5 Milliarden Euro zahlte der Staat für die Leistungsempfänger im Jahr 2006. Doch die Milliarden blieben heute im Hintergrund. Was die Richter des Ersten Senats vor allem interessierte, war das Zustandekommen des Eckregelsatzes.

"Über den Daumen gepeilt"

Viele kritische Fragen der Richter trafen die Vertreter der Bundesregierung an genau den wunden Stellen, die seit Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze immer wieder kritisiert worden waren. So mussten die hohen Beamten aus dem Sozialministerium einräumen, dass ein Teil ihrer Berechnungen statt begründbar und fundiert eher "über den Daumen gepeilt" waren, wie das einer der Verfassungsrichter beschrieb. Nicht selten stieg da, wo die Richter hineinpieksten, Nebel auf. Und der roch nach Willkür.

Zum Hintergrund: Als die Beamten unter der Regierung Schröder im Sommer 2003 den Eckregelsatz berechneten, bezogen sie sich auf die Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Die ermittelt das Ausgabeverhalten der Bevölkerung durch Stichproben. Das Ausgabeverfahren des einkommensschwächsten Fünftels diente als Grundlage für die Berechnung des Hartz-Eckregelsatzes. Allerdings machten die Beamten recht willkürliche Abzüge für Dinge, die in der EVS überhaupt nicht aufgeführt werden wie zum Beispiel für Maßanzüge und Pelzmäntel, wie sich heute unter den drängenden Fragen der Gerichts herausstellte. Den Verdacht, die Summe des Eckregelsatzes habe vor der Berechnung desselben schon festgestanden, vermochten die in Armada-Stärke 28 angereisten Regierungsvertreter nicht glaubhaft aus dem Weg zu räumen.

Hartz-IV könnte gekippt werden

Von den drei Kläger-Familien war nur eine Person erschienen, der seit elf Jahren arbeitslose Thomas Kallay, 47. Er und die Anwälte der betroffenen Familie Kerber-Schiel aus Dortmund sorgten dafür, dass die abstrakten Zahlenspiele und rechtliche Erwägungen ganz plastisch und drastisch wurden. Ein Leben mit Hartz IV - die Masse der Anwesenden im Saal ist persönlich im Alltag meilenweit entfernt von solch einem Dasein.

Erst gegen 17 Uhr waren alle angehört, die auf dem Ablaufprotokoll standen. Nun ist alles offen. Auch dass Hartz IV in seiner jetzigen Form gekippt wird, sowohl die Erwachsenen- als auch die Kindersätze. Deutlich machte der Präsident, Hans-Jürgen Papier, dass die Grundfrage bei diesem Thema um Artikel 1 des Grundgesetzes kreist: Um die Frage der Menschenwürde. Auch stellte er zwischendurch fest, dass die Regelsätze der Kinder trotz aller Rechenkünste in der Realität "einfach nicht reichen". Die Richter beraten sich nun. Ihre Fragen berühren den

Kern unserer Gesellschaft: Lässt sich ein menschenwürdiges Leben in einem Betrag ausdrücken? Lässt sich diese Menschenwürde pauschalisieren oder muss sie individualisiert werden? Sprich: Braucht überhaupt jeder denselben Betrag für die Grundsicherung seiner Existenz oder jeder einen eigenen? Kann diese Existenzsicherung festgeschrieben werden? Muss sie sich mit dem Wohlstandsniveau der Gesellschaft bewegen?

Wahrscheinlich, so spekulieren Kenner sowohl der Materie wie des Verfassungsgerichts, werden die Verfassungsrichter die Gesetzgeber dazu auffordern, ein begründbares, stichhaltiges nachvollziehbares Verfahren zur Berechnung der Hartz-IV-Sätze zu bestimmen. Theoretisch, aber äußerst unwahrscheinlich, könnten dabei auch niedrigere Sätze herauskommen.

Von Beate Flemming
 
 
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