Ratgeber Versicherung

Wann Sie die Kasse wechseln sollten

Zusatzbeiträge

Wenn die eigene gesetztliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt - lohnt sich dann der Wechsel zu einer günstigeren Kasse? Und was muss man bei einer Kündigung beachten? stern.de erklärt, wie Sie die beste Krankenkasse finden.

Millionen gesetzlich Krankenversicherte zahlen inzwischen den sogenannten Zusatzbeitrag. In der Regel verlangen die Kassen acht Euro pro Monat. Diese Mehrkosten müssen die Versicherten zusätzlich zum derzeit geltenden Einheitssatz von 15,5 Prozent zahlen - und zwar komplett aus eigener Tasche.

Wir erklären Ihnen, wann sich ein Wechsel der Kasse lohnt, was sie bei einer Kündigung beachten müssen und wie hoch Ihre zusätzliche Belastung durch den Zusatzbeitrag sein kann.

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Wann dürfen Kassen einen Zusatzbeitrag erheben?

Gesetzliche Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Als Grund für die Erhöhung geben die Kassen unter anderem gestiegene Arzthonorare an.

Das Strukturproblem hat sich für die Kassen aber auch trotz des Zusatzbeitrags nicht gelöst: Viele Versicherte sind inzwischen zu anderen Kassen gewechselt, die nur den Einheitssatz erheben. Damit verschärft sich das Problem der unterfinanzierten Kassen also noch mehr. Experten befürchten, dass in den kommenden Jahren immer mehr Kassen einen – nicht unerheblichen - Zusatzbeitrag erheben werden.

Wie hoch kann der Zusatzbeitrag ausfallen?

Bis Ende 2010 durften die Kassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag in Höhe von pauschal 8 Euro erheben. Brauchten die Kassen mehr Geld, durfte der Zusatzbeitrag nicht mehr als ein Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens des Versicherten betragen. Da dies allerdings nicht ohne vorherige Einkommensprüfung ging, beließen es die meisten Kassen bei der Pauschale. Seit Anfang 2011 ist die Regelung zur Einkommensprüfung weggefallen – und der Zusatzbeitrag nach oben nicht mehr begrenzt. Heißt: Die Krankenkassen können den Zusatzbeitrag frei festlegen. Er gilt dann einheitlich für alle Versicherten der jeweiligen Krankenkasse.

Damit Geringverdiener oder Menschen mit kleiner Rente nicht über Gebühr benachteiligt werden, gibt es aber einen (durch Steuermittel finanzierten) Sozialausgleich. Dieser sieht so aus: Übersteigt der "durchschnittliche Zusatzbeitrag" (siehe unten) zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten, so verringert sich entsprechend der monatliche Beitragssatz. Der Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger ziehen den überforderten Betrag bei der Überweisung an die Krankenkasse ab - der Arbeitnehmer bekommt als monatlich mehr Gehalt, beziehungsweise der Rentner mehr Rente.

Was viele Versicherte vergessen: Sie müssen selbst dafür sorgen, dass der Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse ankommt. Denn anders als der Einheitssatz wird der Zusatzbeitrag nicht automatisch monatlich vom Arbeitgeber abgeführt. Und Achtung: Über sechs Monate säumigen Zahlern droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 20 Euro.

Wie können Sie sich gegen den Zusatzbeitrag wehren?

Eigentlich gar nicht. Es bleibt nur die Option eines Kassenwechsels.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Das setzt die übliche 18-monatige Mindestbindung an eine Krankenkasse außer Kraft. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. In dieser Zeit müssen Versicherte den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Versicherte, die bereits 18 Monate einer Kasse angehören, können auch ohne Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht wechseln.

Grundsätzlich muss die Kasse vier Wochen vorab über die Einführung von Zusatzbeiträgen informieren, damit der Versicherte wechseln kann. Nach einer Kündigung muss der Krankenversicherer innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung zuschicken, die man der neuen Kasse vorlegen muss.

Versicherte mit einem Wahltarif waren bis 2010 von der Sonderkündigungsregelung ausgenommen. Sie blieben drei Jahre gebunden. Diese Regelung wurde mit dem GKV-Finanzierungsgesetz Anfang 2011 gelockert. Jetzt gilt das Sonderkündigungsrecht für fast alle Wahltarife. Aber Achtung: Wer einen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen hat, darf innerhalb der Mindestbindungsfrist trotz des Zusatzbeitrags nicht die Kasse wechseln.

Was ist mit beitragsfrei mitversicherten Familienmitgliedern?

Beitragsfrei mitversicherte Familienmitglieder wie etwa Kinder oder der nicht erwerbstätige Ehepartner sind vom Zusatzbeitrag befreit.

Was ist, wenn ich Arbeitslosengeld I oder II beziehe?

Alle Empfänger von Arbeitslosengeld I zahlen den von ihrer Kasse festgelegten Zusatzbeitrag. Sie werden aber durch den Sozialausgleich entlastet, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen beträgt. Sie erhalten das Geld direkt durch die Bundesagentur für Arbeit. Empfänger von Arbeitslosengeld II bezahlen ab 2011 keinen Zusatzbeitrag mehr – sie haben deshalb keinen Anspruch auf den Sozialausgleich.

Gibt es weitere Ausnahmen?

Ja, auch Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld müssen keinen Zusatzbeitrag zahlen. Befreit sind auch behinderte Menschen, sofern sie in anerkannten Werkstätten, Blindenwerkstätten, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen tätig sind. Auch wer in der Ausbildung weniger als 325 Euro verdient, braucht den Zusatzbeitrag nicht zu überweisen. Das gilt auch für alle, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten – vorausgesetzt, sie verfügen nicht über weiteres beitragspflichtiges Einkommen.

Was ist der "durchschnittliche" Zusatzbeitrag?

Er ist die Berechnungsgrundlage für den Sozialausgleich und wird jährlich vom "Schätzerkreis" neu festgelegt. Dieses Expertengremium schaut sich dafür die wirtschaftliche Entwicklung der Krankenkassen an und gibt eine Schätzung ab, wie hoch deren Haushaltslöcher sein könnten. Daraus ergibt sich dann die Schätzung für den Zusatzbeitrag. Denn wenn die Kassen mehr ausgeben als sie durch Beitragszahlungen und Bundeszuschüsse aus Steuermitteln einnehmen, werden sie sehr wahrscheinlich dieses Defizit durch einen Zusatzbeitrag ausgleichen wollen. Für das Jahr 2011 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 0 Euro.

Ist ein Kassenwechsel sinnvoll?

Bastian Landorff von der Verbraucherzentrale Bayern rät von einem übereilten Wechsel nur aufgrund der Zusatzbeiträge ab. "Die Versicherten sollten sich eher am Gesamtpaket orientieren." Nicht die Beitragshöhe, sondern Leistungen und Service sollten ausschlaggebend sein. Eine pauschale Empfehlung könne man nicht geben, dafür seien die Angebote der Kassen zum Beispiel bei Zusatzleistungen (wie Impfungen und alternative Heilmethoden) und Wahltarifen zu unterschiedlich. Jeder Versicherte sollte sich genau überlegen, auf was er Wert legt, und danach die Entscheidung treffen.

Was sind Wahltarife?

Gesetzlich Versicherte können finanzielle Risiken zum Teil selbst tragen. Angeboten werden beispielsweise sogenannte Selbstbehalttarife, mit deren Wahl der Kunde sich verpflichtet, Krankheitskosten bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu bezahlen. Im Gegenzug erhält er eine vereinbarte Prämie.

Solche Wahltarife müssen mindestens für ein Jahr abgeschlossen werden. Doch Wahltarife können riskant werden: Schieben Sie Arztbesuche nicht vor sich her, um die Prämie zu retten. Selbstbehalttarife können teuer werden, falls Sie wider Erwarten doch erkranken oder einen Unfall haben. Sie zahlen im ungünstigsten Fall ein Jahre lang mehr als Ihren normalen Kassenbeitrag.

Was sind Bonusprogramme?

Wer keinen Wahltarif möchte, weil er doch häufiger zum Arzt geht, kann auch mit den Bonusprogrammen der Krankenkassen sparen: Für gesundheitsbewusstes Verhalten (zum Beispiel Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen) gibt es Prämien. Einige Krankenkassen übernehmen auch die Gebühr von Fitnessstudios. Andere bieten Zuzahlungen zu Kursen in den Bereichen Entspannung-, Ernährung-, und Sucht (zum Beispiel Nichtraucherkurse) an. In der Regel wird pro Jahr ein Kurs je Bereich gefördert. Andere wiederum richten für ihre Kunden Sonder-Wartezimmer ein, was sonst eher als typisch für Privatpatienten-Behandlung gilt.

Wo erhält man weitere Informationen?

Grundsätzlich gilt: Die eigene Krankenkasse ist immer der erste Ansprechpartner, wenn es um Tarife und Leistungen geht. Die Verbraucherzentralen selbst beraten Wechselwillige und auch alle anderen Versicherten und helfen bei der Suche nach einem geeigneten Angebot.

Im Netz haben sich auch etliche Vergleichsportale etabliert, sie können vor allem helfen, die Kosten der einzelnen Tarife direkt miteinander zu vergleichen.

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KOMMENTARE (6 von 6)
 
VolkerRockel (28.01.2010, 10:11 Uhr)
Ein Wechsel löst doch nicht das eigentliche Problem...
Letztlich hat weider einmal die Politik Regierung Merkel versagt, indem sie nicht in der Lage war (und weiterhin offensichtlich ist!), das Gesundheitssystem dergestalt zu reformieren, dass es sich angemessen beitragszahlerorientiert aufstellt!

Es erscheint mir daher mehr denn je erforderlich darüber nachzudenken, wie wir uns als Bürger von unqualifizierten Politikern trennen können und endlich wieder Personen in poltiische Ämter delegieren, die der Aufgabe gewachsen sind und die Fähigkeit und Kompetenz besitzen, im Sinne des Ganzen zu denken und zu entscheiden!

Und wenn man die Reformen der Verganhenheit mal kritisch im Sinne der tatsächlichen Ergebnisses würdigt, dann kann man als Nicht-Politiker jederzeit erkennen, dass das vornehmlich politische Luftnummern waren!

Mithin eine ''Reform'' die nächste nach sich zog, um die Mängel der vorhergegenden Reform wieder auszubügeln!


Damit muss jetzt endlich Schluss sein!- Und Politiker denen nur noch einfällt einen ''Wechsel der Krankenkasse'' zu empfehlen (Gesundheits-Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) lt. Merkur-Online vom heutigen Tage), haben scheinbar ihren eigentlichen Job verfehlt?
mackeldei (27.01.2010, 19:50 Uhr)
Privat
Als meine private Krankenkasse vor einigen Monaten den Tarif um 50 Euro monatlich erhöhte , hat auch kein Hahn danach gekräht. Dabei muss ich Frau und Kinder noch extra versichern und bekomme keinen Zuschuss aus der Steuerkasse. Im Gegenteil , ich darf über die Steuer die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren.
buchen74722 (27.01.2010, 18:36 Uhr)
Ist doch alles bestens....
denn wenn die Beiträge endlich weitersteigen und noch mehr von den Zuzahlungen und Praxisgebühr befreit werden umso mehr wird einem klar, in was für einem maroden System wir stecken.....vielleicht stehen wir dann endlich auf und halten es wie der Götz von Berlichingen mit der Obrigkeit.
Administrator (27.01.2010, 16:57 Uhr)
@Stirn.de
Ihr Kommentar wurde gelöscht, bitte argumentieren Sie sachlich und zum Thema!

Herzliche Grüße,

Ihre stern.de-Admins

areiland (27.01.2010, 15:29 Uhr)
Ausgekiefert!
Als Arbeitnehmer sind wir den Kassen und vor allem der Politik wehrlos ausgeliefert. Warum soll sich ein "Kassenwart" oder Politiker darum kümmern, dass Kosten gespart werden?
Von uns kann man es jederzeit holen - vor allem um es nicht bei denen einzusparen - die Pöstchen und Beraterverträge schaffen.
tepes (27.01.2010, 14:38 Uhr)
wechseln bringt bloß nix
wenn alle KK einen Zusatzbeitrag verlangen und dieses wird kommen, es ist nur noch eine frage von Tagen!!
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