Hartz-IV-Kinder
Klassenfahrten werden voll bezahlt
Wichtige Urteile für Hartz-IV-Empfänger: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Kinder aus Hartz-IV-Familien Klassenfahrten von den Kommunen komplett bezahlt bekommen. Ein-Euro-Jobber müssen dagegen ihre Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit selbst tragen.