Urteil: Corona-Erkrankung von Lehrer nach Klassenfahrt kein Dienstunfall
Die Corona-Erkrankung eines verbeamteten Lehrers nach einer Klassenfahrt ist einem Gerichtsurteil zufolge kein Dienstunfall. Das Verwaltungsgericht Münster wies die Klage eines Pädagogen aus dem Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Kläger habe nicht nachweisen können, dass er sich tatsächlich auf der Klassenfahrt angesteckt habe, hieß es zur Begründung.