Bundessozialgericht entscheidet über Elterngeldberechnung
Kassel - Jährlich je einmal gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngelds. Diese Zahlungen bleiben bei der Berechnung des Elterngelds außer Betracht, wie das Bundessozialgericht in Kassel urteilte.