EXPERTENTIPP Weniger Steuern aufs Weihnachtsgeld

Die steuerliche Belastung des Weihnachtsgeldes ist gewaltig. Wer kennt das nicht. Doch statt zu stöhnen, sollte man Überlegungen anstellen, die Steuerlast zu minimieren. Und hier gibt es einen guten Weg: Bis zum 30. November 2000 kann beim Finanzamt noch für erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2000 beantragt werden. Geschieht dies im November, dann wird der Freibetrag bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Dezember in voller Höhe berücksichtigt. Dies kann zu einer enormen Steuerersparnis führen und mitunter sogar das gesamte Weihnachtsgeld steuerfrei stellen.

Voraussetzung für die Eintragung eines Freibetrages ist, dass die Aufwendungen insgesamt mehr als 1.200 Mark betragen. Berufliche Aufwendungen werden dabei allerdings nur insoweit berücksichtigt, als sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 2.000 Mark übersteigen. In der Praxis ist es aber gar nicht so schwer, diese Grenze zu überschreiten. Dies gilt vor allem für Steuerzahler, die mit dem Auto zur Arbeit fahren. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gewähren die Finanzämter nach geltendem Recht eine Kilometerpauschale für den Entfernungskilometer (einfache Strecke) in Höhe von 70 Pfennig. Hier kann beispielsweise ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung allein schon aufgrund der Fahrtkosten gestellt werden, wenn bei 230 Arbeitstagen die Entfernung mehr als 19 Kilometer beträgt.