Verbugte Spiele Spieler wollen gegen "Anno 1503"-Macher klagen

Viele PC-Spiele kommen fehlerhaft auf den Markt und müssen nachträglich mit Patches repariert werden. Erstmals will sich eine Gruppe von Kunden wehren - und den Hersteller des Bestsellers "Anno 1503" vor Gericht bringen.

Viele PC-Spiele kommen in einem unfertigen Zustand auf den Markt, nicht selten müssen mehrere Korrekturprogramme, so genannte Patches, nachträglich aufgespielt werden, damit die Software läuft. Eine Gruppe von Spielern des Aufbaustrategie-Titels "Anno 1503" will sich das nicht länger gefallen lassen und plant, den Hersteller Sunflowers mit einer Sammelklage zu konfrontieren.

Mit der Aktion "Bildung einer Streitgenossenschaft nach §59 ZPO" auf der Website nomorebugs.de werden Mitstreiter gesucht. Geplant ist, dass sich mindestens 150 Anno-Spieler organisieren, um dann wegen der "Mängel in 'Anno 1503'" zu klagen. Dieser Schritt ist notwendig, da das deutsche Recht im Gegensatz zum Beispiel zum amerikanischen keine Sammelklagen vorsieht. Aber es gibt die Möglichkeit der Bildung einer "Streitgenossenschaft".

Potenzial zum Präzedenzfall

Das Ausmaß eines Erfolges einer solchen Klage könnte durchaus auch Wirkung bei anderen Spieleherstellern zeigen. Dessen sind sich auch die Initiatoren bewusst. "Sollten wir es schaffen, eine solche Klage auf die Beine zu stellen und erfolgreich durchzuziehen, könnte das weitgreifende, schon seit langem notwendige Änderungen in der Qualitätspolitik der Spielehersteller bewirken, von denen dann die gesamte Spiel-Community profitieren würde", heißt es in einer Mitteilung.

Benachteiligung der Käufer des Originals?

Verschiedene Vorwürfe erheben die Initiatoren der Aktion "NoMoreBugs!": Sie werfen dem Hersteller nicht nur vor, dass der ursprünglich angekündigte Mehrspielermodus nicht nachgereicht, sondern gestrichen wurde. Besonders groß ist die Aufregung wegen der so genannten Königsedition (KE) von "Anno 1503". Diese beinhaltet neben dem eigentlichen Hauptspiel auch noch das Erweiterungspaket "Schätze, Monster und Piraten". Nach Angaben von NoMoreBugs! seien mit der Königsedition still und heimlich auch einige Bugs behoben worden sein, mit denen die Käufer der normalen Version immer noch leben müssen, weil es dafür bisher noch keinen Patch gab.

Stichwort Streitgenossenschaft

In der Zivilprozessordnung (ZPO) steht:
§ 59
Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes
Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder wenn sie aus demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind.

"Das bedeutet, wenn also ein Spieler diese Bugs gefixt haben will, er im Prinzip die KE auch noch kaufen müsste. Fragen zu diesem Thema, egal wie sachlich gestellt, werden im offiziellem Anno Forum von Sunflowers einfach gelöscht", heißt es bei NoMoreBugs.

Rückerstattung ist das Ziel

Ziel der Sammelklage sei, dass die Kläger mindestens 50 Prozent des Kaufpreises zurückerstattet bekommen, weil "der Hersteller sein Produkt nicht mit den zugesicherten Eigenschaften ausgeliefert hat und auch seinen Versprechen auf Nachbesserung nicht nachgekommen ist. Nach deutschem Recht besteht hier grundsätzlich immer das Recht auf Wandlung oder Preisminderung."

Vom "Anno 1503"-Hersteller war kein Statement zu erhalten. "Wir werden uns zu gegebener Zeit äußern", sagte Sabine Kaiser von Sunflowers gegenüber stern.de.

Ralf Sander

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