Seit 2018 haben Kinder in Berlin von ihrem ersten Geburtstag an einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Bis zu sieben Stunden lang sollen sie dort gefördert werden. Oft aber kann dieser Anspruch nicht erfüllt werden, es fehlt an Betreuungsmöglichkeiten. Nun kam es vor dem Landgericht Berlin zu einem wegweisenden Vergleich zwischen dem Land und einer Mutter: Die Klägerin erhält 7500 Euro Schadenersatz, weil sie keinen Kita-Platz für ihr Kind finden konnte. Das berichtet die "Berliner Morgenpost".
Die Anwältin der Klägerin argumentierte, dass ihre Mandantin aufgrund des fehlenden Kita-Platzes nicht wie geplant nach einem Jahr wieder in den Beruf einsteigen konnte. Das Land Berlin einigte sich mit der Angestellten darauf, den Verdienstausfall zu übernehmen. Auch die Gerichts- und Anwaltskosten werden vom Land bezahlt.

Berliner Bezirke müssen Kita-Plätze zur Verfügung stellen
Wie die Anwältin der Mutter der "Berliner Morgenpost" sagte, hatte diese sich bereits während der Schwangerschaft um einen Kita-Platz für das Baby bemüht – jedoch erfolglos. Somit konnte sie nicht schon nach dem ersten Geburtstag des Kindes, sondern erst fünf Monate später wieder in den Job einsteigen. In der mündlichen Verhandlung habe das Landgericht "den Anspruch der Eltern" anerkannt und "die jahrelangen Versäumnisse beim Kitaplatz-Ausbau als gegeben" angesehen, so die Anwältin. Letztlich einigten sich Klägerin und Land auf einen Vergleich.
Für Eltern, die aufgrund von Schwierigkeiten bei der Kita-Suche Verdienstausfälle hinnehmen müssen, tut sich somit eine wichtige rechtliche Handhabe auf. Allerdings muss das Fehlen der Kitaplätze auch vom Land verschuldet worden sein. Zahlen muss am Ende der Bezirk, der für die Kitaplatz-Vergabe zuständig ist – in diesem Fall Pankow. Dort gab es laut "Morgenpost" zehn solche Klagen im Jahr 2019.
Quelle: "Berliner Morgenpost"