Die Einberufung eines Studenten verstößt nach Ansicht des Frankfurter Verwaltungsgerichts nicht gegen die Wehrgerechtigkeit. Verfassungsrechtlich habe die Landesverteidigung Vorrang gegenüber einem möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bei Einberufungen, entschieden die Richter am Mittwoch in ihrem unanfechtbaren Beschluss (Az.: 2 G 2305/04). Vor kurzem hatte das Verwaltungsgericht Köln einen ähnlich gelagerten Fall noch anders entschieden.
Keine unzumutbare Härte
Der Frankfurter Kläger hatte vergeblich argumentiert, ein zu großer Teil der wehrfähigen Männer werde überhaupt nicht mehr zum Dienst herangezogen. Der junge Mann könne sein Studium an der Amerikanischen Universität in Paris nach seinem Wehrdienst fortsetzen oder den angestrebten Abschluss anderswo erreichen, entschieden die Richter in dem Einzelfall. Es entstehe keine unzumutbare Härte. Am 1. Juli sollte der Kläger bei einem Panzergrenadier-Bataillon antreten.