Bier gewinnt All-Inclusive-Urlaub: Wo Saufen und Grölen als typisches Reiseverhalten gilt

Bier gewinnt: All-Inclusive-Urlaub: Wo Saufen und Grölen als typisches Reiseverhalten gilt
Darf Bier bei All-Inclusive-Angeboten kostenpflichtig sein? Ist das Trinkgeld ebenfalls enthalten? Und muss ein Hotel dauerbesoffene Gäste erdulden? Deutsche Gerichte liefern Antworten.

Wenn man seinen Urlaub mit Halbpension oder Vollpension bucht, ist klar, was man bekommt: Nämlich zwei beziehungsweise drei Mahlzeiten - Getränke muss man in der Regel selbst bezahlen. Weniger eindeutig definiert ist eine andere Kategorie, mit der uns die Reisebranche maximale Urlaubsfreuden verspricht: All-Inclusive.

Denn was das Zauberwort bedeutet, darüber gibt es manchmal so unterschiedliche Auffassungen, dass es einen Richter braucht, um die Sache zu klären. Insbesondere die Alkoholfrage sorgt immer wieder für muntere Gerichtsverfahren. Denn für manche Urlauber bedeutet All-Inclusive vor allem, dass sie sich schon mittags an der Poolbar ungehemmt drei, vier Bierchen reinstellen können - wahlweise auch Cocktails mit Schirmchen.

Aber welche Getränke sind tatsächlich im Preis enthalten? Was tut man gegen störrische Bedienungen? Und wieviel Volltrunkenheit müssen Hotelier und Miturlauber erdulden?

Wer Freisuff bucht, muss auch Freisuff bekommen

In einem Fall aus dem Jahr 2012 verklagte eine Pauschalurlauberin ihren Reiseveranstalter erfolgreich, weil sie trotz All-Inclusive-Versprechen ihre Getränke teilweise extra bezahlen musste. Eigentlich sollte es im Restaurant und an der Poolbar in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter anderem Bier und Wein umsonst geben. Doch vor Ort musste die Touristin an den ersten vier Tagen alle Getränke selbst bezahlen und sich danach mit zwei Getränken je Mittag- und Abendessen begnügen. Das Amtsgericht Charlottenburg minderte den Reisepreis für die ersten vier Tage um zehn Prozent, für die übrigen Tage um sieben Prozent. Den zusätzlich geforderten Schadenersatz hielt das Gericht dagegen für übertrieben (Az. 233 C 165/10).

Wer allerdings schon bei der Buchung so beschwipst ist, dass er überliest, welche Schnäpse und Longdrinks explizit nicht inklusive sind, ist selber schuld.

Die Getränkeversorgung muss flüssig laufen

Das schönste All-Inclusive-Paket hilft wenig, wenn die Kellner nur mit ausreichend Trinkgeld motiviert werden können, die Gratis-Getränke auch zu bringen. Bei einer Pauschalreise nach Kuba konnten die Gäste jedenfalls nur theoretisch so viel trinken wie sie wollten. Praktisch ging das Personal bei ausbleibenden Trinkgeldern in den Schneckenmodus. Wegen dieser Schleichtaktik sprach das Amtsgericht Köln den leidgeprüften Kuba-Urlaubern eine Minderung von fünf Prozent des Reisepreises zu (Az. 122 C 171/00).

Betrunkenes Gegröhle muss man abkönnen

Was bei All-Inclusive-Angeboten auf jeden Fall enthalten ist, ist der Lärm der Betrunkenen. Saufgelage gehören nach richterlicher Rechtsprechung einfach dazu. So scheiterte eine Touristin vor dem Landgericht Kleve mit dem Versuch, Geld zurückzubekommen, weil andere Hotelgäste zu hart gefeiert und dann betrunken herumgepöbelt hätten. Das Gericht urteilte, es sei vorhersehbar gewesen, dass bei All-inclusive-Reisen der Alkoholkonsum der Gäste wesentlich höher liege als bei anderen Reisen (Az. 6 S 369/00).

Auch Hoteliers müssen die Folgen ihres Flatrate-Angebotes standhaft ertragen. Im vergangenen Jahr verlor ein Veranstalter vor Gericht gegen ein feierwütiges Urlauberpärchen, das wegen wiederholter Alkoholexzesse gleich aus zwei Hotels geflogen war und den Urlaub daraufhin abbrechen musste. Der vermehrte Genuss alkoholischer Getränke sei bei All-Inclusive-Reisen ein geradezu typisches Reiseverhalten, urteilte das Gericht. Alkoholbedingte Verfehlungen seien daher in höherem Maße zu tolerieren. Der Veranstalter musste den vorzeitigen Rückflug erstatten (Az. 2 C 446/11).

Gute Stimmung oder nervige Sauferei - welche Erfahrungen haben Sie mit All-Inclusive-Gelagen..ääh..-Urlauben gemacht?