Sie sind verheiratet und haben gemeinsam ein Kind bekommen. Doch das Sorgerecht hat nur die Frau, die das Kind geboren hat. Ein Gespräch über Diskriminierung, einen langen Kampf und eine Angst, die immer da ist.
Mischa hat zwei Mütter: Catherine K. und Cristin G. Rein rechtlich hat Mischa aber nur eine Mutter, nämlich Catherine K., die das Mädchen vor zweieinhalb Jahren zur Welt brachte. Ihre Ehefrau Cristin kann nicht als Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Sie hat lediglich die Möglichkeit, Mischa zu adoptieren – ein langer und mühsamer Weg, bei dem auch das Jugendamt Hausbesuche macht und Führungszeugnisse abgefragt werden. Nachdem sie sich erfolglos durch verschiedene Instanzen geklagt haben, haben Catherine K. und Cristin G. nun eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.