Bushido gegen Abou-Chaker Paukenschlag im Berliner Clan-Prozess

Bushido muss in Kürze im Berliner Clanprozess erneut aussagen
Bushido muss in Kürze im Berliner Clanprozess erneut aussagen
© Paul Zinken/ / Picture Alliance
Am 71. Verhandlungstag scheint sich das Blatt im Prozess Bushido gegen Arafat Abou-Chaker zu wenden. Der Richter wies darauf hin, dass das Gericht derzeit nicht davon ausgehe, dass Bushido erpresst oder seiner Freiheit beraubt worden sei.

Es wird eng für Bushido: Am 71. Verhandlungstag im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker hat das Gericht mit einem richterlichen Hinweis seine Sicht auf die bisherige Beweisaufnahme verdeutlicht. Nach einer vorläufigen Einschätzung "liegt eine versuchte schwere räuberische Erpressung nicht vor", sagte der Vorsitzende Richter Martin Mrosk am Mittwochvormittag. Zudem geht das Gericht derzeit nicht von einer Freiheitsberaubung aus. Die angeblichen Taten hatte Rapper Bushido als Zeuge und Opfer an etlichen Verhandlungstagen eindrücklich beschrieben.

Laut Anklage soll es zu schweren Straftaten gekommen sein, nachdem Anis Ferchichi alias Bushido die Geschäftsbeziehungen mit Arafat Abou-Chaker auflösen wollte. Dabei steht insbesondere ein Treffen am 18. Januar 2018 im Fokus, bei dem der Star-Rapper bedroht, eingesperrt, erpresst und von Arafat Abou-Chaker mit einer Wasserflasche ins Gesicht geschlagen worden sein soll. So hatte Bushido ausgesagt, so steht es in der Anklageschrift.

Zweifel an Bushidos Darstellungen

Das Gericht geht davon aus, dass Bushido die Möglichkeit gehabt hätte, damals den Raum zu verlassen. Und Nasser Abou-Chaker habe bei den Streitigkeiten an jenem Tag eher deeskalieren wollen. "Stand heute wäre Nasser Abou-Chaker freizusprechen", so Richter Mrosk. Die Verfahrensbeteiligten können sich bis zum 15. Juni zum dem richterlichen Hinweis äußern.

Der stern hatte unter Berufung auf einen illegal aufgenommenen Mitschnitt des Treffens vom 18. Januar 2018 Zweifel an der Darstellung des Kronzeugen Bushido geäußert. Das Gericht hat einen Sachverständigen Gutachter damit beauftragt, die Aufnahme zu analysieren – das Ergebnis wird frühestens Ende Juli vorliegen.

Bereits zuvor, nämlich ab Ende Juni, will das Gericht den Zeugen Bushido zu dem Band befragen.

stern