Bundesdatenschutzbeauftragte "Ich werde die ePA nutzen. Aber ich kann jeden verstehen, der widerspricht"

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider vor einer hellen Wand / elektronische Patientenakte
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hätte sich vom Gesundheitsministerium gewünscht, dass es die Versicherten früher und besser über die elektronische Patientenakte aufgeklärt hätte – auch über den Datenschutz
© Johanna Wittig
Ab 29. April wird die elektronische Patientenakte zum Standard. Wie gut sind die Daten geschützt? Ein Gespräch mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider.

Frau Professor Specht-Riemenschneider, wenn Freunde und Bekannte Sie fragen, ob die elektronische Patientenakte sicher ist, was antworten Sie ihnen?
Specht-Riemenschneider: Für die Gewährleistung der Sicherheit der ePA ist in erster Linie das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) zuständig, nicht ich. Meine Aufgabe ist es zu gewährleisten, dass die Datenflüsse und die Datenverarbeitungen in der ePA nach den Vorgaben des Gesetzes stattfinden.