Ab 29. April wird die elektronische Patientenakte zum Standard. Wie gut sind die Daten geschützt? Ein Gespräch mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider.
Frau Professor Specht-Riemenschneider, wenn Freunde und Bekannte Sie fragen, ob die elektronische Patientenakte sicher ist, was antworten Sie ihnen?
Specht-Riemenschneider: Für die Gewährleistung der Sicherheit der ePA ist in erster Linie das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) zuständig, nicht ich. Meine Aufgabe ist es zu gewährleisten, dass die Datenflüsse und die Datenverarbeitungen in der ePA nach den Vorgaben des Gesetzes stattfinden.