Kleidervorschrift Fitnessstudio verbietet Männern Muskelshirts – Sportler klagt

Ein Fitnessstudio wollte Outfits wie dieses nicht mehr sehen
Ein Fitnessstudio wollte Outfits wie dieses nicht mehr sehen
© Zoonar.com/WICHAYADA SUWANNACHUN / Imago Images
Um die "Bodybuilder-Klientel" abzuschrecken, verbot ein Fitnessstudio ärmellose Oberteile. Ein Sportler fühlte sich diskriminiert – und zog vor Gericht.

Es gibt eine ganze Reihe typischer Konfliktpunkte in Fitnessstudios: Menschen, die Geräte zu lange belegen, Schweißflecken auf den Bänken hinterlassen oder Besucher, die Trainierende schamlos anglotzen. Eher selten Grund für Zoff ist die Kleidung. Meist trainiert jeder Gast so, wie es für ihn am angenehmsten ist, egal ob in langer Jogginghose und weitem Shirt oder in kurzen Shorts und Tanktop. 

In einem Studio in Baden-Württemberg ist ein Konflikt aber genau deshalb eskaliert: Anlass war ein Zusatz in der Hausordnung, der das Tragen sogenannter Muskelshirts untersagte.

Das Studio gab an, damit die sogenannte "Bodybuilder-Klientel" fernhalten zu wollen, also genau jene Männer, die ihre hart erarbeitete Muskelmasse gern in knappen, ärmellosen Outfits präsentieren. Ob diese Sportler zuvor Ärger gemacht hatten oder es dem Fitnesstempel nur um sein Image ging: unbekannt. Ein Kunde jedenfalls fühlte sich durch diese Regelung diskriminiert. 

Fitnessstudio will keine "Bodybuilder-Klientel"

Das Verbot sei zwar geschlechtsneutral formuliert worden, werde nach Darstellung des Mannes aber ausschließlich gegenüber Männern durchgesetzt. Mehrfach sei er selbst vom Personal auf seine Kleidung angesprochen und einmal sogar des Studios verwiesen worden. In E-Mails machte er seinem Unmut Luft und gab an, er habe sich sogar an das Sozialministerium und den Landesbeauftragten für Gleichstellung gewandt.

Das Studio bot ihm ein Sonderkündigungsrecht an, hielt aber an der Kleiderordnung fest. Später erfolgte eine Kehrtwende: Ein Aushang kündigte an, dass Tanktops wieder erlaubt seien. Kurz danach endete die Mitgliedschaft des Mannes jedoch vertragsgemäß. Dennoch klagte er auf Unterlassung zukünftiger Bekleidungsvorschriften und verlangte 1500 Euro Schadensersatz wegen Diskriminierung. Er betonte, auch das "dritte Geschlecht" werde durch die Praxis benachteiligt (wie genau, erklärte er allerdings nicht) und die monopolartige Stellung des Studios bedeute, dass man nicht einfach in ein anderes wechseln könne.

Fall landet vor Amtsgericht

Das Fitnessstudio verteidigte sich mit dem Hinweis auf die unternehmerische Freiheit. Es sei legitim, eine bestimmte Klientel nicht anlocken zu wollen. Dass die Regelung vor allem Männer betroffen habe, erklärte man damit, dass Frauen ärmellose Shirts meist aus funktionalen Gründen trügen – nicht, um ihre Muskelmasse zu präsentieren. Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht.

Der Richter stimmte dem Kläger in einigen Punkten zu: Entscheidend war, dass die faktische Umsetzung des Verbots nach Ansicht des Gerichts eine verbotene Benachteiligung darstellte. Selbst wenn das Verbot formal geschlechtsneutral formuliert war, könne seine einseitige Anwendung gegenüber Männern diskriminierend wirken. Allerdings erhielt der Mann statt 1500 nur 250 Euro Schadensersatz – drei Monatsbeiträge des Fitnessstudios – und auch sein Unterlassungsantrag blieb, mangels bestehender Mitgliedschaft, ohne Erfolg.

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

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Kleiderordnung ist so nicht zulässig

Die Begründung des Studios überzeugte den Richter insgesamt nicht. Schon die Definition der angeblich unerwünschten "Bodybuilder" sei unscharf, denn das Kriterium der Muskelzurschaustellung könne ebenso auf Frauen zutreffen. Warum nur Männer vom Verbot betroffen seien, sei daher nicht nachvollziehbar. Das Ziel, eine bestimmte Gruppe fernzuhalten, lasse sich jedenfalls nicht mit einer Kleidervorschrift erreichen.

Die Kosten für den Prozess musste der Kläger jedoch überwiegend selbst tragen: Vier Fünftel der Verfahrenskosten blieben an ihm hängen.

wt