Landgericht Lübeck Ein alkoholkranker Sportschütze erschießt Einbrecher von hinten. Der Fall zeigt: Waffenbesitzer werden kaum kontrolliert

Angeklagte Holger S.
Im November 2021 verurteilte das Landgericht Lübeck Holger S. wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf – nun folgt der Revisionsprozess
© Markus Scholz/ / Picture Alliance
In Lübeck hat ein Sportschütze einen Einbrecher auf der Flucht mit drei Schüssen von hinten erschossen. Der Todesschütze war Alkoholiker, lebte in einer verwahrlosten Villa und drangsalierte die Nachbarschaft. Trotzdem durfte er Waffen besitzen. Der Fall zeigt, dass Waffenbesitzer in Deutschland kaum kontrolliert werden. Mit tödlichen Folgen.