Ein Wolf im Nordschwarzwald darf trotz Abschussgenehmigung vorerst nicht getötet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Klage von Naturschützern gegen die Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren vorläufig statt.
Problemwolf Gericht: Wolf darf vorerst nicht abgeschossen werden
Der Wolf im Nordschwarzwald darf zunächst nicht getötet werden. (Symbolbild) Foto
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