Vier Promille im Blut
Mann zum Tottrinken motiviert? Vier Jugendliche vor Gericht

Vier Jugendliche sollen im Rhein-Neckar-Kreis einen 27-Jährigen dazu veranlasst haben, so viel Alkohol zu trinken, dass er an de
Vier Jugendliche sollen im Rhein-Neckar-Kreis einen 27-Jährigen dazu veranlasst haben, so viel Alkohol zu trinken, dass er an den Folgen starb. (Illustration) Foto
© Stephan Jansen/dpa

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Die Jugendlichen sollen im Jahr 2024 einen 27-Jährigen dazu gebracht haben, so viel Alkohol zu trinken, dass er kurz darauf starb. Was den jungen Männern im Falle einer Verurteilung droht.

Nachdem sie einen 27-Jährigen dazu gebracht haben sollen, eine mutmaßlich tödliche Menge Alkohol zu trinken, stehen von Dienstag an vier Jugendliche vor dem Landgericht Heidelberg. Der junge Mann starb laut Anklage im Oktober 2024 drei Tage nach dem Zusammentreffen mutmaßlich an den Folgen seiner Alkoholvergiftung. Der Vorwurf lautet demnach Körperverletzung mit Todesfolge. 

Die zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alten Angeklagten und das Opfer kannten sich laut Gericht vor der Tat. Sie sollen sich in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) in der Wohnung eines der Angeklagten getroffen haben. Dort sollen die Angeklagten an dem Abend den 27-Jährigen dazu veranlasst haben, erhebliche Mengen harten Alkohols zu trinken, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Sie machte keine Angaben dazu, um welchen Alkohol es sich gehandelt hat und um welche Mengen. Harter Alkohol sind hochprozentige alkoholische Getränke wie etwa Wodka oder Whisky.

Lebensgefahr besteht laut ADAC ab drei Promille

Erst nachdem der Mann nach dem Alkoholkonsum mehrere Stunden ohne Bewusstsein gewesen war, soll einer der Jugendlichen den Notruf gewählt haben. Nach dem Eintreffen des Rettungswagens wurde der Mann in ein Krankenhaus gebracht, wo er drei Tage später starb. Bei ihm wurde eine Blutalkoholkonzentration von 4,03 Promille festgestellt, wie es in einer Mitteilung des Gerichts hieß. Laut ADAC besteht eine potenziell lebensbedrohliche Alkoholvergiftung bereits ab etwa drei Promille. 

Das Verfahren findet laut Gericht wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den heute 16- und 17-Jährigen droht demnach im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Für das Verfahren sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Die Kammer hat für die Beweisaufnahme 14 Zeugen und zwei Sachverständige geladen - einen psychiatrischen Sachverständigen und einen Rechtsmediziner. Ein Urteil könnte am 8. Juni verkündet werden.

dpa