Die Schreie der Angegriffenen müssen ihre Kollegen ins Mark getroffen haben. Die Szenen, die sich am 1. Juli vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön im unterfränkischen Mellrichstadt abgespielt haben, werden wohl viele Beteiligte nie wieder los.
Nach Erkenntnis der Ermittler stürmt ein junger Mann aus dem thüringischen Meiningen am Morgen ins Büro seines Chefs und sticht dort gezielt auf eine Kollegin ein. "Der Angeklagte verspürte seit Monaten das ernste und nachhaltige Verlangen, andere Menschen zu verletzen und zu töten", sagt Oberstaatsanwalt Markus Küstner am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Schweinfurt.
"Hierbei war ihm bewusst, dass die Geschädigte mit keinem Angriff gegen ihr Leben rechnete und aufgrund des überraschenden massiven Angriffs keinerlei Verteidigungsmöglichkeit hatte." Die 59-Jährige stirbt kurz darauf. Sie war jahrzehntelang in dem Unternehmen beschäftigt.
Der Verdächtige ist unter anderem wegen Mordes aus Mordlust und Heimtücke angeklagt.
Angeklagter spricht von Hass
Mehr als neun Monate später versucht der angeklagte Deutsche vor der Großen Strafkammer zu erklären, wie es zu der Tat kommen konnte. "Ich habe die Frau gehasst", sagt der 22-Jährige nüchtern. "Wir haben uns nicht gut verstanden." Er habe sich von der Kollegin, die er seit seiner Ausbildung gekannt habe, schlecht behandelt gefühlt, Zorn und Wut verspürt. "Sie hatte ein Problem damit, dass ich nicht gläubig bin."
Er möchte sich bei den Opfern und Hinterbliebenen entschuldigen, versichert der gelernte Industriekaufmann. "Ich habe aus Zorn eine abscheuliche Tat begangen." Es tue ihm leid. Er habe sich nach der Tat, anders als erwartet, nicht besser gefühlt.
Der junge Mann wirkt ruhig, spricht nahezu emotionslos. Er schildert eine angeblich schwere Kindheit, die Eltern seien tot, er überwiegend bei den Großeltern aufgewachsen. Drogen, Tabletten und Alkohol hätten sein Leben bestimmt, kurz vor der Tat sei er stationär in einer Psychiatrie gewesen. Am Morgen des Angriffs habe er einen Joint geraucht.
Oberstaatsanwalt zweifelt an Erklärung des Angeklagten
Dass der 22-Jährige genau diese Kollegin habe töten wollen, nimmt ihm Oberstaatsanwalt Küstner nicht ab. In seiner Vernehmung unmittelbar nach der Tat habe der Angeklagte angegeben, er habe schon lange das Gefühl gehabt, einen Menschen töten zu wollen.
"Nach erfolgloser Opfersuche in und um die Stadt Meiningen erkor er schließlich am 24. Juni 2025 seine Arbeitskollegin als Opfer aus, der genaue Ablaufplan der Tat wurde am 29. Juni 2025 festgelegt", sagt Küstner.
Auch der psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz hält dem Angeklagten vor, er habe in gemeinsamen Gesprächen von einem "dauernden Drang" gesprochen, irgendjemanden töten zu wollen. "Das ist ein bisschen anders, als Sie es hier geschildert haben", sagt der Sachverständige zu dem jungen Mann.
Der wiederum antwortet, es habe nicht gestimmt, was er damals nach der Festnahme gesagt habe und bekräftigt, die Frau gezielt aus Zorn und Drang angegriffen zu haben.
Gerangel mit dem Angreifer
Nach Erkenntnis der Ermittler attackiert der Verdächtige an dem sonnigen Dienstagmorgen nicht nur die 59-Jährige, sondern auch seinen Chef und einen Mitarbeiter, der helfen will. Der 56-jährige Vorgesetzte wird lebensgefährlich verletzt, der andere 63-jährige Kollege leicht. "Beide schafften es schließlich mit einem erheblichen Kraftaufwand, den Angeklagten zu Boden zu drücken und zu fixieren", berichtet Küstner. Ihm zufolge stürmen weitere Mitarbeiter in das Büro, nehmen dem mutmaßlichen Täter das Messer ab und verständigen den Notruf.
"Außer zur Befriedigung seines ernsthaften Verlangens einen Menschen zu töten, gab es keinen ersichtlichen Grund oder Motiv für die Hinrichtung" der Frau, fasst es der Ankläger zusammen. Er spricht von lange bestehenden Mordfantasien und Mordlust, auch das Wort Lustgewinn fällt.
Laut der Anklage ergaben die Ermittlungen, dass sich der Angeklagte vor der Gewalttat in der Kleinstadt im bayerisch-thüringischen Grenzgebiet lange mit bekannten Serienmördern befasste. Auch soll er einen Chatbot – ein Computerprogramm, das über menschliche Gespräche Anfragen bearbeitet – zu Themen wie Mord, Verhaftung und Forensik befragt haben. Unter anderem habe er die Frage gestellt, wie man eine Leiche entsorgen könne.
Urteil voraussichtlich Mitte April
Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft dem 22-Jährigen vor. An insgesamt sechs Verhandlungstagen bis zum 14. April soll nun geklärt werden, wie es zu der Tat kommen konnte.
Der verletzte Chef jedenfalls kann sich die Gewalttat nicht erklären. "Wir hatten in der Gruppe ein gutes Arbeitsklima", sagt der 56-Jährige. "Wir duzen uns alle." Nie habe der Angeklagte ihm von Problemen mit der Kollegin erzählt. "Ich hatte mit ihm eigentlich einen engeren Kontakt gehabt. Ich wusste von seiner Vorgeschichte. Mir war klar, dass er familiäre Probleme hatte."
Seit dem Angriff, den er nur knapp überlebt habe, leide er unter erheblichen Schlafstörungen. "Ich liege nachts wach, ständig das Gesicht des Angeklagten vor mir."