Die fristlose Kündigung eines Berliner Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds ist wirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, wie mitgeteilt wurde.
Die Berufung des Rabbiners blieb damit ohne Erfolg. Das Landesarbeitsgericht stützte sich bei seinem Urteil auf die Beweisaufnahme der Vorinstanz, bei der auch die betroffene Frau als Zeugin angehört wurde. Nach Überzeugung der Richter hat der Mann die Frau sexuell belästigt und dabei das ihm in seiner Position entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt. Dadurch habe der Rabbiner eine Pflichtverletzung begangen, die auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung rechtfertige, hieß es.
Rabbiner bestreitet Vorwürfe
Der Rabbiner hat die Vorwürfe nach Gerichtsangaben bestritten und behauptet, soweit es zu sexuellen Kontakten gekommen sei, sei dies einvernehmlich und ohne Druck erfolgt. Er hatte gegen die fristlose Kündigung seines Arbeitgebers zum 1. Juni vom Mai 2023 geklagt.
Das Urteil ist bereits im vergangenen November gesprochen worden, wurde aber erst jetzt öffentlich gemacht, nachdem es den Beteiligten vorliegt. Es ist nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen, wie es hieß. Damit ist es nicht so leicht, das Urteil erneut anzufechten.