SPD-Nachwuchs
"Heteropatriarchat": Berliner Jusos wollen Ehe abschaffen

Die Ehe ist in Deutschland von der Verfassung geschützt. (Symbolbild) Foto: Silas Stein/dpa
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Verantwortung statt Trauschein? Warum die Jusos in Berlin die Ehe ins Visier nehmen - und was das mit dem Grundgesetz zu tun hat.

Die Berliner Jusos wollen die Ehe abschaffen. "Die Ehe dient dem chauvinistischen, kapitalistischen Nationalstaat als Durchsetzungsinstrument frauenfeindlicher, queerfeindlicher, klassistischer und rassistischer Politik", heißt es in einem Antrag für den SPD-Landesparteitag am 8./9. Mai, über den zuvor "Bild" berichtet hat. Sie gehöre daher inklusive aller damit verbundenen Gesetze, Regelungen und Privilegien abgeschafft. 

Die Zivilehe vertiefe "patriarchische Machtstrukturen" und verhindere Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen "durch ihren Anspruch auf dauerhaftes Halten", schreiben die Jusos weiter. "Auch wenn es viele Menschen gibt, die in der Ehe eine romantische Verbindung sehen und in dieser glücklich sind, ist Emanzipation und Überwindung von Heteropatriarchat und Kapitalismus nur durch radikale und solidarische Veränderung möglich."

"Verantwortungsgemeinschaften"

Anstelle der Ehe als Institution sollen nach den Vorstellungen des Berliner SPD-Nachwuchses "Verantwortungsgemeinschaften" treten, die beim Standesamt praktisch nur noch angezeigt werden müssen. "In diesen können Menschen anlass-, verwandtschafts-, gender- und anzahlunabhängig Verantwortung füreinander und Angehörige übernehmen", so die Jusos. Immerhin: "Alle bereits bestehenden Ehen können bestehen bleiben oder auf Antrag in Verantwortungsgemeinschaften umgewandelt werden." 

Werden Standesbeamte also womöglich bald arbeitslos? Die Jusos sagen nein. Denn die Beschäftigten könnten neue Aufgaben übernehmen, bevorzugt in der Jugendhilfe oder bei der Unterstützung von Gewaltopfern. 

Ehe vom Grundgesetz geschützt

Der Antrag wird laut SPD auf dem Landesparteitag, der sich vor allem um das Programm für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September drehen soll, nicht beraten. Auf Empfehlung der Antragskommission wurde er vielmehr auf das kommende Jahr vertagt. 

Die Ehe ist in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt und kann daher ohnehin nicht so einfach abgeschafft werden. "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung", heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes. Auch in der Kirche hat die Ehe als Fundament der Partnerschaft einen großen Stellenwert.

dpa