13. Verhandlungstag Vater der entführten Block-Kinder wird weiter befragt

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder soll ihr Vater Stephan Hensel weiter als Zeuge aussagen. (Archivbild) Foto: Georg
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder soll ihr Vater Stephan Hensel weiter als Zeuge aussagen. (Archivbild) Foto
© Georg Wendt/dpa
Im Jahr 2021 behält der Ex-Mann von Christina Block zwei gemeinsame Kinder bei sich in Dänemark. Es folgen ein Sorgerechtsstreit und eine Entführung. Im Prozess um die Tat ist er ein wichtiger Zeuge.

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder vor dem Landgericht Hamburg soll am Montag (9.30 Uhr) der Vater der Kinder, Stephan Hensel (51), den fünften Verhandlungstag in Folge befragt werden. Der Ex-Mann von Christina Block (52) hatte am vergangenen Verhandlungstag viele Fragen der Verteidigung zum Sorgerechtsstreit und zur Vorgeschichte der Tat beantwortet. Sein Anwalt Philip von der Meden warf den Verteidigern vor, sie versuchten "Schmutzwäsche" zu waschen. 

In der Silvesternacht 2023/24 waren der damals zehnjährige Sohn und die 13-jährige Tochter aus der Obhut des in Dänemark lebenden Vaters entführt und zur Mutter nach Deutschland gebracht worden. Die Rückholaktion soll von einer israelischen Sicherheitsfirma ausgeführt worden sein. 

Nach wenigen Tagen mussten die Kinder aufgrund einer Gerichtsentscheidung wieder zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren. Block ist angeklagt, die Aktion in Auftrag gegeben zu haben, was sie bestreitet. Hensel, der bei der Entführung geschlagen und verletzt wurde, ist im Prozess Nebenkläger und Zeuge.

Vater behielt Kinder bei sich

Seit Jahren streiten Block, deren Vater Eugen Block die Steakhaus-Kette "Block House" gegründet hatte, und ihr in Dänemark lebender Ex-Mann um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier gemeinsamen Kinder. Hensel hatte den Sohn und die Tochter nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht mehr zur Mutter zurückgebracht.

Daraufhin gab das Hanseatische Oberlandesgericht Christina Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und verpflichtete den Vater, die Kinder herauszugeben. Er kam dem nicht nach und Block konnte ihren Anspruch in Dänemark nicht durchsetzen.

dpa