Gewalt auf Polizeiwache
Polizist tritt mit Fuß - Prozess um Körperverletzung im Amt

Mit einem Fußtritt reagierte der angeklagte Polizist nach Angaben seiner Verteidiger auf den Angriff eines in Gewahrsam genommen
Mit einem Fußtritt reagierte der angeklagte Polizist nach Angaben seiner Verteidiger auf den Angriff eines in Gewahrsam genommenen Betrunkenen. Foto
© Marcus Brandt/dpa

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Im Hamburger Brennpunkt-Viertel St. Georg nimmt die Polizei einen Betrunkenen mit auf die Wache. Plötzlich tritt der Mann eine Beamtin. Ein Kollege reagiert mit einem Fußtritt - und wird angeklagt.

Ein Hamburger Polizeibeamter steht wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht. Der 54-Jährige soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 28. März 2023 einen in Gewahrsam genommenen Mann ohne ersichtlichen Grund wuchtig auf eine Bank gedrückt und einen kräftigen Fußtritt gegen den Oberschenkel verpasst haben. Zuvor hatte der damals 26-jährige alkoholisierte Mann einer Kollegin des Angeklagten mit dem Fuß gegen das Knie getreten. 

In erster Instanz war der angeklagte Polizist vom Amtsgericht St. Georg zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 150 Euro - insgesamt 18.000 Euro - verurteilt worden. 

In Gewahrsam genommener Mann ebenfalls verurteilt

Auch der in Gewahrsam genommene Mann wurde wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und anderer Taten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin ist er wegen zahlreicher Straftaten, darunter Körperverletzung, Widerstand, Diebstahl, Schwarzfahren und Beleidigung, vorbestraft.

Als sogenannter bürgernaher Beamter kannte der Angeklagte den obdachlosen, aus Somalia stammenden Mann seit längerer Zeit und hatte schon oft dienstlich mit ihm zu tun gehabt. Der 26-Jährige sei am Hansaplatz in St. Georg - einem sozialen Brennpunkt in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs - mehrfach durch Belästigung von Passanten aufgefallen, hieß es im verlesenen Urteil des Amtsgerichts weiter. 

Platzverweis und Ingewahrsamnahme

Auch an jenem Tag im März 2023 hatte er am Morgen Passanten belästigt und von dem Angeklagten einen Platzverweis bekommen. Da er nicht freiwillig den Hansaplatz verlassen wollte, hatte ihn der Beamte aus dem Verbotsgebiet hinausbegleitet. 

Am Nachmittag trafen beide wieder aufeinander. Der 26-Jährige schlief auf einer Bank im Außenbereich eines Lokals. Der Wirt hatte sich darüber bei der Polizei beschwert. Der Beamte fesselte dem Betrunkenen die Hände auf dem Rücken und brachte ihn gemeinsam mit Kollegen im Auto zum örtlichen Polizeikommissariat. 

Dort sollte der 26-Jährige durchsucht werden, musste aber zunächst auf einer Bank warten. Er schien dabei zu schlafen, trat aber plötzlich einer Polizeianwärterin mit der Schuhspitze gegen das Knie. 

Der Tritt des angeklagten Polizisten sei nur Sekunden danach erfolgt, möglicherweise in einer Nothilfesituation, erklärten die Verteidiger. Dass der 26-Jährige dabei verletzt wurde oder Schmerzen erlitt, habe nicht festgestellt werden können. Der Angeklagte bestreite auch, dass er den 26-Jährigen zuvor unnötig grob auf die Bank gedrückt habe.

Gericht schlägt Einstellung des Verfahrens vor

Die Vorsitzende Richterin sprach von einem "Grenzfall" und regte an, das Verfahren wegen langer Verzögerungen - für die sie vor allem die Staatsanwaltschaft verantwortlich machte - gegen eine Geldauflage von 12.000 Euro einzustellen. Sie fragte den Angeklagten, ob ihm sein Verhalten leidtue. Der 54-Jährige antwortete: "Es tut mir immer leid, wenn ich gegen Bürger vorgehen muss." Mit seinem Tritt habe er weitere Tritte des 26-Jährigen verhindern wollen. Ihm die Beine festzuhalten und Fußfesseln anzulegen, wäre in dem Moment zu gefährlich gewesen. 

Die beiden Verteidiger hatten gleich zu Beginn der Verhandlung eine Einstellung mit "angemessener Geldauflage" gefordert. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wollte dem jedoch nicht zustimmen. Sie begründete das mit dem öffentlichen Interesse an der Aufklärung des Vorfalls im Polizeigewahrsam. Der Prozess soll nun am 13. Mai fortgesetzt werden.

In Gang gekommen war das Verfahren durch einen Bericht der Polizeianwärterin, die von dem 26-Jährigen getreten wurde, und ihres Ausbilders, der ebenfalls bei dem Vorfall zugegen war. Ihren Bericht hatten sie nach Angaben der Verteidiger aber erst zwei Tage später geschrieben. Der bislang unbescholtene Angeklagte arbeitet inzwischen an einem anderen Polizeikommissariat.

dpa