Prozesse
Lebenslange Haftstrafe für Mord im Park

Am Landgericht Flensburg wurde ein 26-Jähriger wegen Mordes an einem 41-Jährigen verurteilt. (Archivbild) Foto: Carsten Rehder/d
Am Landgericht Flensburg wurde ein 26-Jähriger wegen Mordes an einem 41-Jährigen verurteilt. (Archivbild) Foto
© Carsten Rehder/dpa
Ein 41 Jahre alter Mann wird in einem Park in Schleswig erstochen. Schnell gerät ein 26-Jähriger unter Verdacht. Nun verurteilte ihn ein Gericht - das sich auch mit einem Rat an ihn wendet.

Wegen Mordes an einem 41-Jährigen in Schleswig ist ein 26 Jahre alter Mann vom Landgericht Flensburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das heißt, dass er frühestens nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann. 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den älteren Mann in der Nacht vom 4. auf den 5. Juli 2025 in einem Park in der Nähe des Bahnhofes getroffen und mit mehr als 30 Stichen getötet hat. Dabei habe er entweder zwei verschiedene Gegenstände oder eines mit verschiedenen Aufsätzen für die Tat genutzt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten auf Mord plädiert, die Verteidigung auf Totschlag.

Zum letzten Verhandlungstag kamen erneut viele Freunde und Bekannte des Getöteten. Bei der Verkündung des Urteils wurde im Zuschauerraum applaudiert, was die Vorsitzende Richterin kritisierte. "Nehmen Sie sich ein Beispiel an den Angehörigen." Diese waren als Nebenkläger ebenfalls anwesend, verfolgten die Urteilsverkündigung ruhig. 

Angeklagter war in schwieriger finanzieller Situation 

Der Angeklagte hat sich nach Angaben der Vorsitzenden Richterin mindestens seit Februar 2025 in einer prekären finanziellen Situation befunden. Zum 6. Juli habe ihm der Verlust seiner Unterkunft gedroht, wenn er 300 Euro Mietschulden bis dahin nicht begleichen konnte. Unter dem Vorwand, Drogen kaufen zu wollen, hatte er sich mit dem 41-Jährigen verabredet. Die beiden Männer kannten sich, sie waren aber nicht enger befreundet. Probleme habe es zwischen Ihnen nicht gegeben, sagte die Vorsitzende Richterin. 

Zweifelsfrei fest steht für das Gericht, dass der 41-Jährige im Laufe des Treffens von dem jüngeren Mann getötet wurde. Der genaue Tatablauf konnte nicht festgestellt werden, aber alle drei möglichen Varianten erfüllten mindestens die Mordmerkmale der Habgier und der Ermöglichung einer anderen Straftat, sagte die Vorsitzende Richterin.

Angriff des späteren Opfers schließt Gericht aus

Für den weiteren Tatverlauf sind zwei mögliche Szenarien nach Ansicht des Gerichts "gleich wahrscheinlich". Eines sei, dass der angeklagte Deutsche zuvor geplant habe, das spätere Opfer zu töten und ihm Drogen und Bargeld abzunehmen. Ebenfalls möglich sei, dass er trotz Schulden bei dem Mann nochmals Drogen bekommen wollte, ohne gleich bezahlen zu müssen. Im Falle des Scheiterns habe er dann aber ebenfalls den Plan gehabt, den 41-Jährigen zu töten.

Als etwas unwahrscheinlichere Möglichkeit gilt, dass der Angeklagte spontaner gehandelt habe. In dem Fall würde das Mordmerkmal der Heimtücke entfallen, das bei den anderen beiden Varianten vom Gericht ebenfalls angenommen wird. 

Dafür, dass sich der Angeklagte in einer Notwehrsituation befunden und deshalb zugestochen habe, gibt es nach Ansicht des Gerichts keine Anhaltspunkte. 

Urteil noch nicht rechtskräftig

Zum Schluss wandte sich die Vorsitzende Richterin an den Angeklagten. "Es ist ein hartes Urteil. Sie werden viele Jahre im Gefängnis verbringen." Der 26-Jährige der ihren Worten zufolge durch die Tat traumatisiert ist, solle auf sich achten, vielleicht einen Schulabschluss, eine Ausbildung machen. "Schließen sie sich nicht den falschen Leuten an."

An die Angehörigen gerichtet sagte die Vorsitzende Richterin, kein Urteil werde den Verlust mildern können. Aber es könne vielleicht helfen, eine Art Abschluss zu bilden. 

Der Angeklagte befindet sich seit dem 6. Juli 2025 in Untersuchungshaft. Neben dem Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub mit Todesfolge floss in das Urteil noch eine frühere Tat der besonders schweren räuberischen Erpressung gegen ein Pärchen mit ein. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Der Verteidiger des Angeklagten will prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen werden.

dpa

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