Haus an der Abbruchkante
Haus Seeblick – Stadt will Vorbereitungen für Abriss starten

Weil die Abbruchkante des Brodtener Ufers immer weiter an das Gebäude herangerückt war, hatte die Stadt Lübeck im Februar 2024 d
Weil die Abbruchkante des Brodtener Ufers immer weiter an das Gebäude herangerückt war, hatte die Stadt Lübeck im Februar 2024 die Nutzung als Jugendfreizeitheim untersagt. (Archivbild) Foto
© Marcus Brandt/dpa
Das Haus Seeblick in Travemünde steht vor dem Abriss. Die Stadt bereitet alles dafür vor – doch der Eigentümer will sich weiter wehren.

Die Stadt Lübeck will das Hauptgebäude des Hauses Seeblick direkt an der Abbruchkante des Brodtener Steilufers in Travemünde abreißen - am Donnerstag sollen die dafür vorbereitenden Maßnahmen beginnen. Wie die Stadt mitteilte, werde dann unter anderem die Baustelle eingerichtet.

Zunächst muss den Angaben nach das Gebäude von Versorgungsleitungen getrennt und entkernt werden. Diese Arbeiten würden rund eine Woche dauern. Schließlich könne der Abriss des Hauses erfolgen.

Weil die Abbruchkante des Brodtener Ufers immer weiter an das Gebäude herangerückt war, hatte die Stadt Lübeck im Februar 2024 die Nutzung als Jugendfreizeitheim untersagt. Der am Gebäude vorbeiführende Wanderweg wurde im Februar 2025 gesperrt.

Eilantrag vom Eigentümer abgelehnt

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Schleswig per Eilverfahren einen Antrag des Eigentümers abgelehnt. Dieser wollte erreichen, dass ihm die Kosten für den Abriss nicht in Rechnung gestellt werden. Damit hatte der Eigentümer laut dem Gericht keinen Erfolg, da er bereits im September 2025 mit Ordnungsverfügung aufgefordert worden war, das Wohngebäude bis Ende des Jahres abzureißen. Dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen, obwohl die Stadt die Beseitigungsanordnung für sofort vollziehbar erklärt habe. 

Da der Antragsteller keinen Eilantrag gegen die Anordnung gestellt hatte, waren die Voraussetzungen für den geplanten Abriss durch die Stadt erfüllt, wie es hieß. Daran ändere auch sein Antrag gegen die Maßnahme nichts. Zudem hätte ein weiteres Zögern die Gefahr eines Schadens erhöht.

Eigentümer kritisiert "Abriss-Mentalität"

Wie der Eigentümer, der seinen Namen nicht nennen wollte, per E-Mail der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, beabsichtigt er weitere Rechtsmittel einzulegen. Er sehe in einer Verschiebung des Hauses Seeblick den richtigen Weg zur Bewahrung des Denkmals. "Für die Kosten der Hausversetzung müsste die Stadt Lübeck natürlich nicht aufkommen, aber ich hätte schon Unterstützung für die pragmatische Rettung einer Sehenswürdigkeit erwartet statt dieser Abriss-Mentalität", schrieb er.

Die Stadt Lübeck teilte hingegen mit, dass ein Umsetzen des Gebäudes "logistisch, rechtlich und technisch herausfordernd in Bezug auf die nahe Lage an der Abbruchkante" sei. Voraussetzung hierfür wäre zudem ein Baugrundstück, auf dem planungsrechtlich die Bebauung mit einem Wohngebäude zulässig sei. Eine Verschiebung werde daher nicht in Betracht gezogen.

dpa