Die Verurteilung eines Mannes wegen eines Mordes in Hamburg-Dulsberg zu einer lebenslangen Haftstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück, wie eine Gerichtssprecherin in Hamburg mitteilte. Der 39-Jährige war im März vom Landgericht wegen heimtückischen Mordes verurteilt worden. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Italiener am 1. Juli 2024 seinen Mitbewohner mit einem Messerstich in den Hals tötete.
Konfliktreiche Zweck-WG
Der Angeklagte und das Opfer wohnten nach Angaben des Vorsitzenden Richters zusammen mit einem dritten Mann in einer Art Zweck-WG in einem Mehrfamilienhaus. Mehrfach habe es zwischen dem 39-Jährigen und dem später getöteten Mann Konflikte gegeben, die aus dem Zusammenleben resultierten. So habe sich der Angeklagte über Dreck im Bad und die Zimmerlautstärke seines Mitbewohners beschwert.
Beide wohnten erst seit Kurzem in Hamburg, das Opfer war aus der Türkei gekommen, um seinem Bruder in einem Imbiss zu helfen. Der 38 Jahre alte Türke sprach kaum Deutsch und konnte sich daher mit dem Mitbewohner nicht richtig verständigen. Der Angeklagte arbeitete als Haustechniker und galt als freundlicher und netter Kollege.
Angriff an der Zimmertür
Am späten Abend des Tattages hatte der 39-Jährige an die Zimmertür seines Mitbewohners geklopft und ihn auf einen Vorfall am Morgen angesprochen. Dabei sei es wahrscheinlich wieder um die Zimmerlautstärke gegangen, erklärte der Richter. Dann soll der Angeklagte plötzlich mit einem Messer in den Hals seines Mitbewohners gestochen haben. Als sich der Verletzte wegdrehte, soll ihm der Angeklagte noch zwei Stiche in den Hinterkopf versetzt haben. Dem Mitbewohner wurde die Halsschlagader durchtrennt, er starb noch am Tatort.