Urteil Verfassungsgericht entscheidet im Streit AfD vs. Grote

Hamburgs Verfassungsgericht urteilt über AfD-Klage gegen Innensenator Grote. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa
Hamburgs Verfassungsgericht urteilt über AfD-Klage gegen Innensenator Grote. (Archivbild) Foto
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Für Innensenator Grote ist klar: Die AfD hat sich radikalisiert und die Relativierung des Holocaust gehört zu ihrer Grunderzählung. Die AfD hält das für unzulässig und zieht vors Verfassungsgericht.

Hamburg (dpa/lno) -Im Streit zwischen der AfD und Innensenator Andy Grote verkündet das Hamburgische Verfassungsgericht heute sein Urteil. Die AfD fühlt sich durch einen Debattenbeitrag des SPD-Politikers in einer Bürgerschaftssitzung in ihren Rechten verletzt, in dem Grote unter anderen gesagt hatte, dass sich die AfD radikalisiert habe und "die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust (…) zur Grunderzählung" der Partei gehörten. 

Ihre Organklage gegen Senator und Senat vor dem höchsten Gericht der Hansestadt hatte die AfD mit einem angeblichen Verstoß Grotes gegen die Neutralitätspflicht begründet. Damit habe der Senator in unzulässiger Weise in den Wettbewerb der politischen Kräfte eingegriffen. Zudem seien die Vorwürfe unzutreffend.

Senat beruft sich auf Reaktion in Debatte

Nach Auffassung des Senats hat Grote lediglich wahre Tatsachen wiedergegeben. Zudem habe er im Rahmen der parlamentarischen Debatte im November 2023 auf vorherige Redebeiträge einzelner AfD-Abgeordneter reagiert. Zudem hält der Senat bereits die Klage der AfD zum Teil für unzulässig.

In einer mündlichen Verhandlung Anfang Juli hatte das Verfassungsgericht unter Vorsitz von Birgit Voßkühler zunächst keine Tendenz erkennen lassen.

dpa