Am Rande eines Prozesses um einen antisemitischen Ausgang in einem Flensburger Geschäft ist eine Zuschauerin vom Sicherheitspersonal zum Ablegen ihrer Halskette mit Davidstern-Anhänger aufgefordert worden. „Dieser Vorfall ist ein bedauerliches Versehen, dem eine Unklarheit in der Kommunikation zugrunde lag“, teilten die Präsidenten des Landgerichts Flensburg und des Oberlandesgerichts mit. Die Frau hatte der Aufforderung vor dem Amtsgericht Flensburg am Montag Folge geleistet und die Halskette in ihrem Rucksack verstaut.
Die Situation sei nicht konfrontativ gewesen, teilten die Gerichte mit. „Einenausdrücklichen Widerspruch, über den die zuständige Richterin hätte entscheiden können, hat die Zuschauerin nicht erklärt.“ Grundlage sei eine Anordnung der zuständigen Richterin gewesen, wonach unter anderem solche Gegenstände verboten waren, die geeignet sind, die Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal einschließlich des Zugangsbereichs für die Öffentlichkeit durch das demonstrative Vorzeigen von Plakaten/Bannern, bedruckterBekleidung oder Ähnliches zu beeinträchtigen.
Bei einer Besprechung zwischen den Verantwortlichen sei es demnach zu einer Unklarheit in der Kommunikation gekommen. „Tatsächlich bestand mit der Anordnung nicht die Absicht, das dezente Tragen kleiner Schmuckstücke in Form religiöser Symbole zu untersagen“, erklärten die Gerichte. Die beteiligten Mitarbeitenden bedauerten das Missverständnis und das darausresultierende Versehen.
Aushang im Geschäft
Das Amtsgericht hat in dem Strafprozess, den die Frau verfolgte, am Montag einen Mann wegen eines antisemitischen Aushangs in seinem Flensburger Geschäft wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Als eine Bewährungsauflage muss er eine Geldbuße von 1.200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige am 17. September 2025 für etwa vier Stunden gut sichtbar in seinem Trödelladen einen Aushang angebracht hatte, auf dem es unter anderem hieß: „Juden haben hier Hausverbot!!!“.
Der Angeklagte hatte gestanden, den Zettel aufgehängt zu haben und eine entsprechende Erklärung von seinem Anwalt verlesen lassen. Er bedauere die Tat und habe die Gefühle der jüdischen Gemeinde nicht verletzen wollen. Ähnliche Taten werde er unterlassen. Der Vorfall hatte über Deutschland hinaus Empörung ausgelöst. Zahlreiche Medien auch aus dem Ausland berichteten. Der Mann hatte den Zettel erst nach nachdrücklicher Ansprache durch die Polizei von der Schaufensterscheibe entfernt und im Anschluss zunächst in seinem Laden aufgehängt.