Verbraucherschutz
12-Uhr-Regel für Tankstellen - Nur wenige Verstöße im Norden

In Hamburg und Schleswig-Holstein verstoßen vergleichsweise wenige Tankstellen gegen die 12-Uhr-Regel bei den Kraftstoffpreisen.
In Hamburg und Schleswig-Holstein verstoßen vergleichsweise wenige Tankstellen gegen die 12-Uhr-Regel bei den Kraftstoffpreisen. (Archivbild) Foto
© Philip Dulian/dpa

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Bei Untersuchungen wurden Tausende unerlaubte Preiserhöhungen an Tankstellen registriert. Wo in Deutschland gab es die wenigsten und wo die meisten Verstöße?

Tausende Tankstellen in Deutschland haben nach Darstellung eines Verbraucherdienstes gegen die im April eingeführte 12-Uhr-Regel verstoßen. In Hamburg, Schleswig-Holstein und auch Mecklenburg-Vorpommern wurden jedoch vergleichsweise wenige Verstöße gezählt. 

Deutschlandweit erhöhten 2.995 von 15.240 Tankstellen bis zum Stichtag 11. Mai die Preise insgesamt rund 17.000 Mal zu unerlaubten Zeiten, wie aus einer Auswertung des Verbraucherdienstes "Mehr-Tanken" auf Basis von Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe hervorgeht. Die Quote betrug also etwa 19,7 Prozent - fast jede fünfte Tankstelle. "Mehr Tanken" gehört zum Medienhaus "Motor Presse Stuttgart".

In Hamburg lag die Quote bei 9,6 Prozent. Nur die Tankstellen in Berlin schnitten mit 8,2 Prozent noch besser ab. In Schleswig-Holstein wurden mit 14,4 Prozent die wenigsten Tankstellen mit Verstößen in einem Flächenland gezählt. In Mecklenburg-Vorpommern fielen 16,5 Prozent der Tankstellen negativ auf und damit weniger als im bundesweiten Durchschnitt. Am höchsten war die Quote laut Auswertung in Bayern mit 25,6 Prozent.

Die 12-Uhr-Regel gilt seit dem 1. April und schreibt vor, dass Tankstellen nur einmal am Tag - um 12.00 Uhr mittags - die Preise anheben dürfen. Senkungen sind dagegen immer möglich. Die Vorgabe wurde eingeführt, nachdem der Iran-Krieg zu stark steigenden Spritpreisen geführt hatte. Die Regelung soll Kunden mehr Orientierung geben.

Tankstellenbetreiber weisen Vorwürfe zurück

Die Tankstellenbetreiber wollen sich nichts vorwerfen lassen. "Wir haben zunächst Hinweise, dass wir mit den Auswirkungen eines schlecht gemachten Gesetzes konfrontiert sind, nicht mit bewussten Regelverstößen", wird Daniel Kaddik, Chef des Bundesverbandes Freier Tankstellen, in der "Sächsischen Zeitung" und der "Leipziger Volkszeitung" zitiert. 

Änderungen würden über Kassensysteme laufen und müssten anschließend von Automaten, Preismasten und Zapfsäulen verarbeitet werden, bevor die Daten ans Kartellamt gehen. Schon langsame Leitungen oder laufende Tankvorgänge könnten dazu führen, dass eine Preisänderung erst verzögert übermittelt wird.

dpa