Hessens oft klamme Kommunen erhalten ihren Anteil am schuldenfinanzierten Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes mit zeitlichem Abstand in zwei Teilsummen. Finanzminister Alexander Lorz (CDU) erklärte: "Zunächst werden drei Milliarden Euro auf die Kommunen verteilt. Damit können nun vor Ort zahlreiche Investitionen angeschoben werden."
Voraussichtlich 2029 würden den Städten und Gemeinden in Hessen auf Basis aktualisierter Daten weitere 1,7 Milliarden Euro zugewiesen. "Das ist sinnvoll, da sich die Einwohnerzahlen, aber vor allem die Finanzkraftdaten und damit die Schlüsselzuweisungen über die Jahre zum Teil deutlich verändern können", ergänzte Lorz.
Der Landtag in Wiesbaden müsse die vorgesehene Aufteilung noch bestätigen. "Aber das dürfte bei den fundierten Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände, auf die die geplanten Regelungen zurückgehen, keine inhaltliche Hürde mehr sein", prophezeite der Finanzminister. Das entsprechende hessische Infrastrukturförderungsgesetz solle voraussichtlich im März 2026 verabschiedet werden.
Berliner Geldsegen für hessische Schulen und Sportplätze
Die Verteilung der insgesamt 4,7 Milliarden Euro für die Kommunen im Land ist von ihrer jeweiligen Einwohnerzahl und Finanzstärke abhängig. Die Städte und Gemeinden können das Geld frei etwa für den Wohnungs-, Schul- und Städtebau, die Kanalisation, die Feuerwehr sowie für Sportplätze verwenden.
Insgesamt sind aus dem schuldenbasierten Sondervermögen des Bundes, das eine halbe Billion Euro umfasst, 7,4 Milliarden Euro für Hessen vorgesehen.
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