Im Mordprozess um den Tod einer 55-jährigen Frau in Lauterbach wird heute überraschend doch nicht das Urteil vor dem Landgericht Gießen verkündet. Die Kammer will nochmals in die Beweisaufnahme eintreten, um weitere Chatnachrichten vorzuspielen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Angeklagt sind die Vermieter der Frau, eine 46-Jährige und ihr 59-jähriger Lebensgefährte. Ihnen wird Körperverletzung mit Todesfolge sowie gemeinschaftlicher Mord durch Unterlassen vorgeworfen. Die beiden sollen die 55-Jährige, die das Down-Syndrom hatte, unter einem Vorwand in ein Haus im Lauterbacher Ortsteil Wernges (Vogelsbergkreis) gelockt haben. Sie sollen die Frau nach ihrem Einzug im November 2023 immer wieder eingesperrt, misshandelt und auch betäubt haben.
Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für das angeklagte Vermieter-Paar gefordert. Falls das Gericht dem entsprechen sollte, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Die Verteidiger hatten lediglich eine unterlassene Hilfeleistung beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge gesehen und unter anderem moniert, ein Vorsatz der mutmaßlichen Tat sei nicht belegbar.