Regelbrüche während Pandemie
Mehr als 1.000 Verfahren zu Corona-Verstößen in Hessen

In 367 Fällen handelte es sich um Verfahren nach dem Versammlungsgesetz. (Symbolbild) Foto: Marijan Murat/dpa
In 367 Fällen handelte es sich um Verfahren nach dem Versammlungsgesetz. (Symbolbild) Foto
© Marijan Murat/dpa
Die hessische Polizei hat über 1.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sich Menschen nicht an die Corona-Auflage gehalten haben. Besonders häufig ging es dabei um das Versammlungsgesetz.

Maskenpflicht, 3G-Regel, Abstandsgebote und Kontaktverbote - die Corona-Pandemie brachte den Menschen unzählige Auflagen. Wegen Verstößen gegen diese Auflagen sind seit dem Jahr 2020 insgesamt 1.023 Ermittlungsverfahren durch die hessische Polizei eingeleitet worden. Das geht aus der Antwort des hessischen Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage von Mitgliedern der AfD-Fraktion im Wiesbadener Landtag hervor. 

Am häufigsten handelte es sich demnach mit 367 Fällen um Verfahren nach dem Versammlungsgesetz, gefolgt von 126 Verfahren wegen Sachbeschädigung und 112 Verfahren wegen Volksverhetzung. Wie viel Geld die Kommunen dadurch eingenommen haben, geht aus der Antwort nicht hervor. Die Summe der aus den Verfahren resultierenden Bußgelder werde statistisch nicht erfasst, ebenso wenig die Anzahl der derzeit noch anhängigen Verfahren, hieß es.

Auch Verfahren gegen Landesbeschäftigte eingeleitet

In 36 Fällen wurden seit 2020 laut den Angaben Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes dienstrechtlich belangt. Demnach wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

Gegen einen Beamten des Justizwachtmeisterdienstes und einen Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes wurde jeweils ein Disziplinarverfahren unter Feststellung eines Dienstvergehens eingestellt.Zwei Tarifbeschäftigte des Finanzministeriums wurden abgemahnt.Jeweils ein Tarifbeschäftigter beim Landesbetrieb Hessenforst wurde gekündigt beziehungsweise abgemahnt.Im Bereich der Staatlichen Schulämter wurde jeweils eine Lehrkraft aus dem Beamtenverhältnis entfernt beziehungsweise vorläufig des Dienstes enthoben. In jeweils einem Fall gab es eine ordentliche Kündigung, einen Verweis beziehungsweise eine Geldbuße.An der Hochschule Fulda wurde gegen einen Angehörigen der Berufsgruppe der Professorinnen und Professoren eine Ermahnung ausgesprochen.An der Justus-Liebig-Universität Gießen wurde das Arbeitsverhältnis von zwei Beschäftigten aus dem administrativ-technischen Dienst durch eine außerordentliche Kündigung beendet.An der Philipps-Universität Marburg wurde einer Projektkoordinatorin in der Probezeit gekündigt.Bei Tarifbeschäftigten des hessischen Wirtschaftsministeriums kam es zu vier Abmahnungen, sechs Ermahnungen und einer Herabgruppierung. Zudem sind sieben Auszubildende abgemahnt worden.Gegenüber Bediensteten des hessischen Innenministeriums wurden zwei Missbilligungen und eine Abmahnung ausgesprochen.

dpa