Wegen Betrugs mit Corona-Hilfen hat es an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern bisher Verurteilungen in 55 Verfahren gegeben. Das teilt das Schweriner Justizministerium auf dpa-Anfrage mit.
Die Zahl der Verfahren stimme aber nicht mit der Zahl der dabei verurteilten Personen überein, da in einigen Verfahren mehrere Personen verfolgt und gegebenenfalls auch verurteilt worden seien, erklärt Ministeriumssprecher Tilo Stolpe. Derzeit seien bei den Staatsanwaltschaften noch 21 Verfahren offen. Drei Verfahren seien bei den Gerichten noch anhängig und nicht abgeschlossen.
Corona-Verfahren würden nicht explizit statistisch erfasst. Die Zahlen seien deshalb Schätzwerte, erklärt der Sprecher. Dennoch könne gesagt werden, dass die vier Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern ursprünglich etwa 535 Verfahren bearbeitet hätten.Darunter seien auch Verfahren, die an andere Bundesländer abgegeben worden seien.