Vergabegesetz
Mindestlohn für öffentliche Aufträge in MV steigt

Mindestens 14,68 Euro müssen Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, ihren Mitarbeitern künftig zahlen. (Symbolbild) Fot
Mindestens 14,68 Euro müssen Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, ihren Mitarbeitern künftig zahlen. (Symbolbild) Foto
© Stefan Sauer/dpa/ZB

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Wer für eine Firma im öffentlichen Auftrag arbeitet, bekommt bald mehr Geld pro Stunde. Die Untergrenze wurde angehoben, diesmal um 70 Cent.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen höheren Mindestlohn. Die Unternehmen müssen ihren beschäftigten Mitarbeitern seit April mindestens 14,68 Euro brutto pro Stunde zahlen, wie die SPD-Landtagsfraktion mitteilte. Bisher lag der sogenannte Vergabe-Mindestlohn bei 13,98 Euro.

Der Vergabe-Mindestlohn war 2018 eingeführt worden und ist Teil des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Er verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, den allgemeingültigen Tarif zu zahlen. Davon sind einige, aber nicht alle Branchen erfasst. Demnach betrifft er unter anderem Gerüstbau-Firmen, Gartenbau-Betriebe und Unternehmen der Catering-Branche, die Schulessen kochen.

Ursprünglich lag die Untergrenze bei 9,54 Euro. Seither wurde der Vergabe-Mindestlohn regelmäßig durch die Landesregierung angepasst, hieß es. Der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 13,90 Euro pro Stunde.

dpa

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