Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen höheren Mindestlohn. Die Unternehmen müssen ihren beschäftigten Mitarbeitern seit April mindestens 14,68 Euro brutto pro Stunde zahlen, wie die SPD-Landtagsfraktion mitteilte. Bisher lag der sogenannte Vergabe-Mindestlohn bei 13,98 Euro.
Der Vergabe-Mindestlohn war 2018 eingeführt worden und ist Teil des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Er verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, den allgemeingültigen Tarif zu zahlen. Davon sind einige, aber nicht alle Branchen erfasst. Demnach betrifft er unter anderem Gerüstbau-Firmen, Gartenbau-Betriebe und Unternehmen der Catering-Branche, die Schulessen kochen.
Ursprünglich lag die Untergrenze bei 9,54 Euro. Seither wurde der Vergabe-Mindestlohn regelmäßig durch die Landesregierung angepasst, hieß es. Der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 13,90 Euro pro Stunde.