Landgericht Paderborn
Urteil: Messerangreifer muss dauerhaft in Forensik

Gegen einen 25-Jährigen ist das Urteil verkündet worden. (Symbolbild) Foto: David Inderlied/dpa
Gegen einen 25-Jährigen ist das Urteil verkündet worden. (Symbolbild) Foto
© David Inderlied/dpa
In der Sporthalle eines Kollegs in Paderborn attackierte ein 25-Jähriger eine Mitschülerin und verletzte sie schwer. Nun ist das Urteil verkündet worden.

Ein 25-jähriger Messerangreifer aus Paderborn wird nach einem Beschluss des Landgerichts Paderborn dauerhaft in eine psychiatrische Klinik für Straftäter eingewiesen. Er hatte im vergangenen Oktober in einer Sporthalle des Westfalen-Kollegs in Paderborn eine Mitschülerin mit einem Jagdmesser angegriffen und mit drei Stichen schwer verletzt. Zunächst hatten Lehrer einen Amok-Alarm ausgelöst, weil der Tathintergrund unklar war. 

Das Gericht sah nun versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung als erwiesen an, begangen im schuldunfähigen Zustand. Von dem 25-Jährigen gehe weiter eine Gefahr aus. Daher verfügte das Landgericht seine Einweisung in die forensische Psychiatrie.

Die Mitschülerin war ein Zufallsopfer

Der 25-Jährige leidet nach gutachterlicher Feststellung unter einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Die 27 Jahre alte Frau war demnach ein Zufallsopfer. Sie verlor infolge der Messerstiche eine Niere und erlitt bleibende Nervenschäden an einem Bein. 

Der 25-Jährige hatte Wochen vor der Tat seine Medikamente eigenmächtig abgesetzt und unter der Wahnvorstellung gehandelt, Mitschüler und Lehrer würde ihn kontrollieren, wie sich in den Verhandlungen zeigte. Er habe sich getrieben gefühlt, dagegen "etwas zu tun", hatte der Angeklagte ausgesagt. Das Messer hatte er schon Tage vor der Tat in seinen Rucksack gepackt. Nach der Messer-Attacke hatte er sich in der Nähe des Tatorts widerstandslos festnehmen lassen.

dpa