Nach Vergewaltigungsvorwürfen in einem Jugendzentrum in Berlin-Neukölln bleibt die Einrichtung zunächst mindestens bis zum Sommer geschlossen. Das teilte die zuständige Stadträtin Sarah Nagel (Linke) mit. Nach ihren Worten soll eine externe Kommission die Abläufe unter die Lupe nehmen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bestätigte demnach ihre Mitarbeit. Zudem kündigte Nagel eine personelle Umsetzung im Jugendamt an.
Der Jugendclub ist nach Angaben des Bezirks seit dem 13. März geschlossen. Dort soll eine 16-Jährige von Jugendlichen Ende 2025 vergewaltigt und später bedrängt worden sein – die Polizei erfuhr davon erst durch die Anzeige des Vaters. Diese erfolgte laut Staatsanwaltschaft am 23. Februar. Inzwischen ermitteln Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Vorfall.
Weder die Einrichtung noch später das zuständige Jugendamt des Bezirks Neukölln erstatteten zunächst Anzeige. Dies sorgt für Kritik. Zu den Gründen gibt es unterschiedliche Darstellungen.
Nach Angaben des Bezirks wurde das Jugendamt am 28. Januar über die Vorfälle informiert. Nagel erfuhr demnach als zuständige Stadträtin am 2. März davon. Nach Nagels Angaben hat das Jugendamt zunächst entschieden, nur dann eine Strafanzeige zu stellen, wenn das Einverständnis des Opfers vorliegt. Jugendstaatssekretär Falko Liecke hatte in der "Bild"-Zeitung den Verdacht geäußert, der Vorfall sei von Betreuern offensichtlich nicht gemeldet worden, um die muslimischen Täter nicht zu stigmatisieren.
Bildungssenatorin fordert Konsequenzen
Bildungs- und Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hatte vergangene Woche im Bildungsausschuss des Landesparlaments erklärt, die Leiterin und Mitarbeiter des Jugendamtes müssten aus ihrer Sicht bis zur Aufklärung der Vorgänge freigestellt werden. Sie forderte Nagel auf, dies zu veranlassen.
Diese kritisierte die Forderung der CDU-Politikerin. "Die Senatorin sollte wissen, dass es für disziplinarrechtliche Verfahren hohe Hürden gibt", sagte sie dem "Tagesspiegel"-Newsletter "Checkpoint". "Eine Jugendamtsdirektorin ist keine politische Beamtin in einem Senatsleitungsstab, sondern ordentliche Beamtin im bezirklichen Regelbetrieb", argumentierte Nagel.