Nach dem Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld wird an diesem Montag (10.30) das Urteil erwartet. Die Bundesanwaltschaft hat für den geständigen Angreifer und mutmaßlichen IS-Terroristen Mahmoud M. am Düsseldorfer Oberlandesgericht die Höchststrafe beantragt: lebenslange Haft wegen vierfachen versuchten Mordes. Zudem sei die Schwere der Schuld festzustellen und anschließende Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig. Die Verteidiger verwiesen auf eine schwere Kindheit des Angeklagten und die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte. Sie beantragten zwölf Jahre Haft.
Die vier Opfer waren am 18. Mai 2025 nachts beim Feiern vor einer Bielefelder Bar angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer soll dabei „Allahu akbar“ gerufen haben. Der Angeklagte (36) hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt.