Urteil nach Geständnis Senior erwürgt Ehefrau - Haftstrafe wegen Totschlags

Der Anklagte ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden (Archivfoto) Foto: Friso Gentsch/dpa
Der Anklagte ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden (Archivfoto) Foto
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Ein angeklagter Rentner hatte gleich zu Verhandlungsbeginn eingeräumt, seine Frau im Schlaf getötet zu haben - und Reue gezeigt. In Bielefeld fiel nun das Urteil gegen den inzwischen 83-Jährigen.

Ein 83-Jähriger ist nach dem gewaltsamen Tod seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld verurteilte den geständigen Senior wegen Totschlags. Der Angeklagte hatte eingeräumt, seine ebenfalls betagte und zudem mit gesundheitlichen Problemen belastete Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung im Schlaf bis zum Eintritt des Todes gewürgt zu haben.

Dem Angeklagten mit deutscher und ukrainischer Staatsangehörigkeit war ursprünglich heimtückischer Mord vorgeworfen worden. Verurteilt wurde er nun aber wegen Totschlags

Angeklagter nannte als Motiv Mitleid und entwürdigende Lage 

In einer verlesenen Erklärung hatte der Senior eine vollkommene Überforderung der Eheleute mit der Bewältigung ihres Alltags beschrieben. Das Paar lebte seit 2001 in Deutschland und war wegen der Gesundheitsprobleme der Frau 2018 in eine Wohnung gezogen, die den Bedürfnissen der nicht mehr mobilen Seniorin zunächst gerecht wurde. Nach einer Knie-Operation war die Frau nach Angaben des Angeklagten aber auf seine Pflege angewiesen, der Zustand sei für beide entwürdigend gewesen. 

Nachdem seine Frau eine weitere Operation vornehmen lassen wollte, habe er sich zu der Tat entschlossen, weil sie keine zweite OP durchstehen würde, hatte der Rentner vor Gericht angegeben. Seine Frau habe nach der ersten Operation massiv unter Schmerzen gelitten, er habe Mitleid gehabt und sei zudem am Ende seiner Kräfte gewesen, beteuerte der Mann. Er bedaure seine Tat zutiefst und vermisse seine Frau jeden Tag. 

Ein Gutachter hatte von einem "Affektstau" des Mannes unmittelbar vor der Tat und "seelischer Zerrüttung" nach der Tat gesprochen.

dpa