Herbst Gegen den Lärm: Städte setzen auf Elektro-Laubbläser

Laubbläser sorgen für Ordnung, können aber Lärm machen. (Symbolbild) Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn
Laubbläser sorgen für Ordnung, können aber Lärm machen. (Symbolbild) Foto
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Akkupower statt Krach: Städte wie Ludwigshafen und Mainz setzen auf leisere Laubbläser – nicht immer geht das aber.

Im Kampf gegen Dreck und Laub setzen die Städte für weniger Lärm auf elektrisch betrieben Laubbläser. "Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen beschafft ausschließlich nur noch akkubetriebene Laubblasgeräte, um so die Lärm- und Immissionsbelästigung nachhaltig zu reduzieren", teilte etwa ein Sprecher der Stadt mit.

"Das Grün- und Umweltamt und der Eigenbetrieb Stadtreinigung haben bereits frühzeitig mit akkubetriebenen Laubbläsern getestet und setzt diese mittlerweile im professionellen Bereich zunehmend ein", heißt es aus der Landeshauptstadt. "Insbesondere in sensiblen Wohngebieten kommen elektrische Geräte zum Einsatz." 

Das Grün- und Umweltamt in Mainz bevorzuge immer den Einsatz von akkubetriebenen Geräten, schrieb eine Sprecherin. Aber: Auf größeren Flächen seien motorbetriebene Geräte notwendig. "Außerhalb der Laubzeit werden nur akkubetriebene Laubbläser genutzt."

"Ziel ist eine Umstellung aller motorbetriebenen Maschinen"

Auch Kaiserslautern hat sich den Umstieg auf Elektro vorgenommen. "Es wurden bereits viele Laubbläser auf E-Betrieb umgestellt, nur noch in Ausnahmefällen werden motorbetriebene Laubbläser eingesetzt", schrieb eine Sprecherin der Stadt. "Ziel ist eine Umstellung aller motorbetriebenen Maschinen, nicht nur der Laubbläser, sondern auch z. B. der Kehrmaschinen im ganzen Stadtgebiet."

Der Einsatz von Laubbläsern ist im Gesetz geregelt. Dort sind auch bestimmte Ruhezeiten vorgeschrieben - für Kommunen gibt es teils aber Ausnahmen, etwa zur Straßenreinigung. "Die Kommune muss die Verkehrssicherheit gewährleisten", schreibt der Sprecher der Stadt Ludwigshafen. So müsse etwa Laub entfernt werden, um zu vermeiden, dass die Straße dadurch glatt werden. "Diese Aufgaben können nicht immer in den angeführten Zeitfenstern für Wohngebiete erledigt werden."

Ähnlich äußert sich auch die Sprecherin von Mainz. "Zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht nimmt das Grün- und Umweltamt auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr Laub auf den Grünanlagen und Spielplätzen auf", schrieb sie. "Die Einsätze in diesem Zeitraum werden so gering wie möglich gehalten und ein Einsatz von akkubetriebenen Laubbläsern wird bevorzugt."

dpa