Die Gewährung von Sonderurlaub für Landesbeamte in Rheinland-Pfalz sorgt für eine politische Diskussion - nun ist der Fall einer Landesbeamtin aus dem SPD-geführten Innenministerium in den Fokus gerückt. Seit Mitte Dezember 2024 und noch bis Ende Mai dieses Jahres ist sie beurlaubt und in der Zeit für die SPD Rheinland-Pfalz tätig und vor allem für den Landtagswahlkampf zuständig. Zuvor hatte der "Trierische Volksfreund" darüber berichtet.
Während das Innenministerium auf Anfrage erklärte, dass rechtlichen Vorgaben erfüllt seien, kommt Kritik von Opposition und Steuerzahlerbund. Die Beamtin bezieht während des Sonderurlaubs keine Bezüge vom Land, ihre Pensionsansprüche steigen aber weiter. An Letzterem stoßen sich die Kritiker.
Ministerium verweist auf Parteiengesetz
Gesetzlich erlaubt sind solche Beurlaubungen, wenn sie öffentlichen Belangen oder dienstlichen Interessen dienen. Genau darauf beruft sich das Innenministerium auch. Parteien komme eine zentrale Rolle im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland zu, das Parteiengesetz definiere sie als verfassungsrechtlich notwendigen Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung, sie erfüllten eine öffentliche Aufgabe.
"Die Unterstützung dieser zentralen Rolle der Parteien dient somit der Funktionsfähigkeit der Demokratie und unseres Staatswesens insgesamt und damit öffentlichen Belangen", betonte das Ministerium. Ihm zufolge erhöhen sich die Pensionsansprüche während des Sonderurlaubs pro Jahr um knapp 1,8 Prozent. Die SPD zahle als Arbeitgeber einen Versorgungszuschlag an das Landesamt für Finanzen.
Harsche Töne von CDU und Freien Wählern
Der Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz, Johannes Steiniger, sprach von einer "besonderen Chuzpe" der SPD. Diese zeige kein Unrechtsbewusstsein. Er könne die Erklärung des Ministeriums nicht nachvollziehen. Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz sprach von einer "verfilzten Sonderurlaubs-Politik auf Steuerzahlers Kosten".
Der Generalsekretär der Freien Wähler, Daniel Klingelmeier, sieht ein "Gerechtigkeitsproblem", wenn Beamte für Parteien arbeiten und gleichzeitig ihre staatlichen Pensionsansprüche weiter wachsen. Auf eine parlamentarische Anfrage aus den Reihen der Freien Wähler hatte die Landesregierung kürzlich geantwortet, dass sich zum Stichtag 28. Januar 2026 insgesamt 167 Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Rheinland-Pfalz in einem Sonderurlaub befunden haben.
Bereits dafür war im Land über die Beurlaubungspraxis im Fall von Staatssekretären debattiert worden. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hatte in seinem Jahresbericht 2022 kritisiert, dass Staatssekretären dreier Ministerien Sonderurlaube von 13 Monaten bis zu zehn Jahren oder unbefristet gewährt worden waren.
Vor einiger Zeit hatten dann die Freien Wähler um Spitzenkandidat Joachim Streit ein Gutachten zu der Beurlaubungspraxis bei den drei Staatssekretären in Auftrag gegeben. Das sah Anhaltspunkte für den Tatbestand der Untreue in einem besonders schweren Fall.
Dem folgte die Staatsanwaltschaft Mainz nicht. Sie erklärte, die Beurlaubung beamteter Staatssekretäre und die Anerkennung der Sonderurlaubszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten seien keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen. Ein Ermittlungsverfahren leitete sie nicht ein.