Im Prozess gegen zwei Fotografen wegen mehrfacher Brandstiftung am Landgericht Dessau-Roßlau haben sich die beiden Angeklagten gegenseitig beschuldigt. Im Laufe der Zeit sei es zu Einsätzen gekommen, bei denen er immer wieder die Vermutung gehabt habe, sein Mitstreiter sei für die Brände verantwortlich, erklärte der 23 Jahre alte Angeklagte. Der zweite Angeklagte im Alter von 33 Jahren hatte hingegen zuvor unter anderem erklärt, dass der 23-Jährige Brände gelegt habe, während er selbst aufgepasst hat, dass ihn dabei niemand beobachtet.
Nach Angaben des vorbestraften 23-Jährigen arbeiteten die Männer etwa seit Anfang 2024 zusammen, um an Einsatzorte zu fahren und dort Fotos und Videos zu machen. Informationen zu Bränden und Unfällen habe er unter anderem abgefangen und an den Mitangeklagten weitergegeben, erklärte der Vater eines Sohnes. Außerdem gestand er, einen Brand an einem Bahnhof gelegt zu haben - jedoch nicht, um das Feuer zu fotografieren oder zu filmen und die Aufnahmen zu verkaufen.
Gericht schlägt Verständigung vor - nur ein Mann stimmt zu
Der ältere Angeklagte sagte aus, dass die Absprachen zwischen den Männern oft telefonisch, gelegentlich aber auch persönlich getroffen wurden. Der 33-Jährige hatte nach Angaben des Gerichts während eines früheren Verhandlungstages einem Verständigungsvorschlag der Kammer zugestimmt. Ihm sei vorgeschlagen worden, dass er eine Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren bei 200 Stunden Arbeitsauflage bekommt, wenn er sich zu einem Teil der Taten äußert und gesteht. Dann sei die Kammer auch bereit, mehrere Verfahren zu kleineren Taten einzustellen.
Auch dem jüngeren Angeklagten war demnach ein Verständigungsvorschlag unterbreitet worden - mit einer Strafe von bis zu vier Jahren und zehn Monaten. Der Angeklagte hatte das jedoch abgelehnt.
Weitere Verhandlungstage bis Anfang Mai
Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Männern vor, unter anderem Waldflächen und Lagerhallen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und umliegenden Regionen in Brand gesetzt zu haben. Dabei sollen sie auch in Kauf genommen haben, dass Einsatzkräfte verletzt werden könnten. Das Feuer sei so gelegt worden, dass sich die Flammen schnell ausbreiteten und die Löscharbeiten erschwert wurden. Durch die Brände ist den Angaben nach ein Sachschaden im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich entstanden.
Die Angeklagten waren im September 2025 festgenommen worden, nachdem sie in Raguhn von Beamten nach einem Feuer in einem leerstehenden Bahnhofsgebäude gestellt worden waren. Sie sollen ihre Bilder und Videos etwa an Zeitungen und andere Medien verkauft haben. Durch die Veröffentlichung des Materials sollen die beiden Männer Einnahmen im mittleren vierstelligen Bereich erzielt haben.
Die Männer arbeiteten den Angaben nach als freie Fotografen, waren also in den Redaktionen nicht angestellt. Nach ihrer Festnahme kamen die Angeklagten in Untersuchungshaft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers derzeit nicht absehbar. Bislang sind Verhandlungstage bis Anfang Mai geplant.