Mutmaßliche Brandstiftung Staatsanwalt in Mallorca fordert sieben Jahre Haft für deutsche Kegelbrüder

Die acht Kegelbrüder nach ihrer Rückkehr  von Mallorca im Sommer 2022 auf dem Flughafen Münster-Osnabrück
Die acht Kegelbrüder nach ihrer Rückkehr aus Mallorca im Sommer 2022
 
 
© Helmut P. Etzkorn / DPA
Acht Kegelbrüder aus dem Münsterland sollen nach einem Brand auf Mallorca für sieben Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vorsätzliche Brandstiftung vor.
 

Die spanische Justiz hat nach jahrelangen Ermittlungen Anklage gegen acht Hobbykegler aus dem Münsterland wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Brandstiftung auf Mallorca erhoben. Das bestätigte die Rechtsanwältin der sogenannten Kegelbrüder, María Barbancho, der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage.

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen die Deutschen für sieben Jahre hinter Gitter, wie die "Mallorca Zeitung" unter Berufung auf die ihr vorliegende Klageschrift berichtete. Zudem sollten sie Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Die jungen Männer haben stets ihre Unschuld beteuert.

13 Männer gehörten zur Mallorca-Gruppe

Ihnen wird vorgeworfen, am 20. Mai 2022 vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Zigaretten und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse der Kneipe "Why not Mallorca" geworfen zu haben, das in Brand geriet. Auch ein Bordell, eine Privatwohnung und Teile des angrenzenden Hotels wurden durch das Feuer beschädigt. Da auch mehrere Menschen leichte Verletzungen erlitten, wird den Deutschen auch Körperverletzung vorgeworfen.

Die Gruppe bestand aus 13 Urlaubern. Einer von ihnen war bereits am Tag nach dem Brand ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Vier weitere hatten das Gefängnis nach rund zweieinhalb Wochen auf Kaution verlassen dürfen. Die restlichen acht saßen rund zwei Monate in Untersuchungshaft, bevor sie gegen Kaution freikamen und in die Heimat zurückfliegen durften.

Rechtsanwältin: zahlreiche entlastende Anhaltspunkte

Rechtsanwältin Barbancho betonte, es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung für die Angeklagten. In den Ermittlungsakten gebe es "zahlreiche entlastende Anhaltspunkte", schrieb sie in einer Mitteilung. Die bisherigen Ermittlungen hätten keine belastbaren oder eindeutigen Beweise für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten hervorgebracht.

Die Angeklagten vertrauten darauf, dass der Sachverhalt in der anstehenden Hauptverhandlung umfassend, objektiv und fair aufgeklärt werde, betonte die Verteidigerin. Ein Termin für den Beginn des Prozesses wurde zunächst nicht bekannt.

DPA
tis

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