Der sächsische Landesbischof Tobias Bilz wirbt für die Bedeutung des seit zweieinhalb Jahren laufenden Reformprozesses in der evangelischen Landeskirche. "Wenn es nicht durch die sinkende Mitgliederzahl und ein neues Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben Druck gäbe, etwas zu tun, hätten wir diesen Prozess nicht gestartet", sagte er am Rande der Sondertagung der Landessynode in Dresden.
"Dass der Wandel geschieht, ist offenkundig", ergänzte Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz. Das habe es schon immer gegeben, aber das aktuelle Tempo und die Tiefe seien in der jüngeren Kirchengeschichte ohne Vergleich. Der Wandel geschehe auch, wenn man nichts mache, erzeuge dann allerdings eine Ohnmacht, die nicht der Kirche entspreche.
Synode berät über Reformprozess "Kirche im Wandel"
Der Anpassungsprozess unter dem Slogan "Kirche im Wandel" bildet den Schwerpunkt der Beratungen, die bis Samstag in der Dreikönigskirche stattfinden. Es geht um die Frage, wie die Kirche angesichts abnehmender Mitgliederzahlen und begrenzter Ressourcen auch in Zukunft lebendig und handlungsfähig bleiben kann.
Ausgangspunkt der Beratungen in der Landessynode ist der Bericht einer von der Kirchenleitung eingesetzten Arbeitsgruppe, der Anfang Februar veröffentlicht wurde. Er gliedert sich in die drei Themenblöcke Stärkung des kirchlichen Lebens vor Ort, Vereinfachung der Strukturen und Einheit innerhalb der Landeskirche, wie Burkart Pilz, Oberlandeskirchenrat und Vorsitzender der Arbeitsgruppe, erläuterte. Zu den Vorschlägen zählt etwa die Reduzierung der Kirchenbezirke von aktuell 16 auf künftig fünf bis sieben.
Beschluss zu Richtlinien über Anerkennung sexualisierter Gewalt
Die Landessynode entscheidet auf der Sondertagung zusätzlich über die Umsetzung der Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Anerkennung sexualisierter Gewalt. Sie sollen einen einheitlichen Rahmen für die Anerkennungszahlungen setzen, die Betroffenen zustehen. Pauschal sind 15.000 Euro bei einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorgesehen.
Die aktuelle Sondertagung ist die letzte vor der Neuwahl der Landessynode, die die Kirchengemeinden in der Landeskirche vertritt. Zu ihren Aufgaben zählt beispielsweise die landeskirchliche Gesetzgebung, die Bewilligung des Haushaltes und die Wahl des Landesbischofs.
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