Die Landesdirektion Sachsen hat im Vorjahr 44 Lieferungen vermeintlicher Lebensmittel als gefälschte Arzneimittel eingestuft. Die Ware wurde sichergestellt, wie die Landesdirektion (LDS) mitteilte. Betroffen waren demnach Honig, Kräuterpasten und Trinkschokoladen. Diese enthielten in 29 Fällen Potenzmittel und in 15 Fällen Appetitzügler.
Gemeinsam mit dem Hauptzollamt Dresden seien die Verbraucher vor Lebensmitteln geschützt worden, die illegal mit Arzneiwirkstoffen versetzt worden seien, betonte LDS-Präsident Béla Bélafi. "Diese Produkte können gesundheitliche Schäden hervorrufen. Arzneimittel mit den festgestellten Wirkstoffen sind in Deutschland zulassungs- und verschreibungspflichtig und werden nur unter ärztlicher Aufsicht eingesetzt."
Apotheker und Labore überprüfen verdächtige Lieferungen
Verdächtige Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern werden von Beamten des Hauptzollamtes Dresden festgestellt und in Verwahrung genommen. Apotheker der Landesdirektion Sachsen übernehmen anschließend die exakte Prüfung und Einordnung der Produkte. Wenn nötig, wird ein Labor mit einer Untersuchung beauftragt. Erhalten die Produkte nicht deklarierte, gesundheitsschädliche Potenzmittel oder Appetitzügler, werden diese als gefälschte Arzneimittel eingestuft und sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.