Justiz Vorwurf der Steuerhinterziehung: Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen warf Tommy Frenck vor, Umsatz- und Gewerbesteuer hinterzogen zu haben. Foto: Michael Reichel/d
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen warf Tommy Frenck vor, Umsatz- und Gewerbesteuer hinterzogen zu haben. Foto
© Michael Reichel/dpa
Das Steuerstrafverfahren gegen den Rechtsextremen Tommy Frenck hat eine überraschende Wendung genommen: Es ist am ersten Verhandlungstag bereits beendet worden.

Der Rechtsextreme Tommy Frenck muss sich nicht länger wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung vor dem Amtsgericht Meiningen verantworten. Das Verfahren gegen ihn werde gegen die Verhängung einer Auflage vorläufig eingestellt, verkündete die Vorsitzende Richterin, Julia Döllein, nach einer längeren Unterbrechung der Hauptverhandlung. Wenn Frenck innerhalb von sechs Monaten 10.000 Euro an die Staatskasse zahle, werde der Prozess endgültig beendet. Sie empfehle ihm, kein Risiko einzugehen und den Betrag in Raten von mindestens 550 Euro auch wirklich stets fristgerecht zu begleichen, andernfalls werde das Verfahren wiederaufgenommen. Frenck sicherte das zu: "Ich bezahle immer fünf Tage eher."

Der Prozess gegen Frenck war erst an diesem Tag eröffnet worden – und über mehrere Stunden hinweg hatte sich das schnelle vorläufige Verfahrensende nicht abgezeichnet. Dafür hatte Döllein durch kritische Nachfragen deutlich gemacht, dass sie an einer zentralen Behauptung des Angeklagten zweifelt, dass er von einer Veranstaltung im Jahr 2017 nicht finanziell profitiert habe. Erst nach einem Rechtsgespräch kam es dann zu der Einstellungsentscheidung, die auch Verteidigung und Staatsanwaltschaft mittragen.

In Raum stehende Steuersumme nach unten korrigiert 

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte Frenck vorgeworfen, im Jahr 2017 Umsatz- und Gewerbesteuer hinterzogen zu haben, die er eigentlich unter anderem als Veranstalter eines Rechtsrockkonzertes hätten abführen müssen. Dieses Konzert in Themar gilt als das größte Rechtsrockkonzert der deutschen Nachkriegsgeschichte. Damals waren etwa 6.000 Rechtsextremisten nach Südthüringen gekommen.

Zugleich wurde in dem Verfahren die Höhe der mutmaßlich nicht abgeführten Steuersumme korrigiert. Laut Döllein wurde eine Teilsumme fälschlicherweise in zwei Anklagepunkten aufgeführt. Deshalb reduzierte sich der Vorwurf von 141.000 Euro auf ungefähr 88.000 Euro nicht gezahlter Umsatz- und Gewerbesteuer. Dass Frenck für die Verfahrenseinstellung 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen werde, bedeute nicht, dass er die ihm zur Last gelegte mutmaßlich Steuerschuld für das Jahr 2017 anerkenne, sagte sein Anwalt Andreas Wölfel. Er wolle das Strafverfahren aber endlich beendet wissen. 

Eine finanzielle Verantwortung für das Rechtsrockkonzert in Themar hatte Frenck zum Auftakt des Prozesses bestritten. Er habe keine Eintrittsgelder eingenommen und keine Rechnungen bezahlt, auch wenn einige der Rechnungen auf seinen Namen ausgestellt worden seien.

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Verfahren auch gegen anderen Rechtsextremisten eingestellt

Neben Frenck war noch ein weiterer Rechtsextremist in dem Prozess angeklagt, der nach Darstellung von Frenck für die Finanzierung des Rechtsrockkonzertes verantwortlich war. Auch gegen ihn wurde das Verfahren eingestellt – weil er wegen einer anderen Straftat vom Landgericht Gera bereits zu einer Haftstrafe in Höhe von acht Jahren verurteilt worden ist und eine mögliche Verurteilung wegen eines mutmaßlichen Steuerdelikts verglichen damit kaum ins Gewicht fallen würde. Der Mann verbüßt diese Haftstrafe derzeit im Gefängnis in Tonna.

Frenck gilt als wichtige Figur der rechtsextremen Szene nicht nur in Thüringen, sondern auch bundesweit. Gegen ihn läuft noch ein Verfahren vor dem Thüringer Finanzgericht, in dem um die Höhe einer Steuerschuld in den 2010er Jahren gestritten wird. In diesem Zusammenhang habe Frenck bereits etwa 130.000 Euro Steuern unter Vorbehalt gezahlt, hieß es vor Gericht. Er kooperiere also mit den Finanzbehörden, was es erlaube, das Steuerstrafverfahren gegen ihn unter Auflagen einzustellen. Wann mit einer Entscheidung des Finanzgerichts zu rechnen ist, ist nach Angaben seines Anwalts noch unklar.

dpa